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Inhaltsverzeichnis:
1. Aufnahmegebühr
2. Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr
3. Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des Vereins
4. Gebühren und Pässe
5. Verbandszeitschrift
6. Ordnungsgelder
7. Fälligkeit
1. Aufnahmegebühr |
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zu zahlen von Vereinen (BSG´en/SG´en) bei Erwerb der Mitgliedschaft beim BKV Köln. Einmalige Gebühr von:
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30,00 €
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2. Grundbeitrag für alle Vereine pro Verein und Jahr |
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pro Verein und Jahr bis 25 Mitgliedern:
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36,00 €
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pro Verein und Jahr mit mehr als 25 Mitgliedern:
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108,00 €
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| Bei Neuaufnahme im laufenden Jahr wird je Monat 1/12 des |
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Grundbetrages bei Vereinen bis 25 Mitgliedern berechnet:
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3,00 €
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Grundbetrages bei Vereinen mit mehr 25 Mitgliedern berechnet:
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9,00 €
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3. Beitrag für das Einzelmitglied pro Jahr für aktive und inaktive Mitglieder des Vereins |
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a) Betriebssportvereine mit Vereinskennziffer größer als 2003 770 (Dieser Beitrag setzt sich zusammen aus den Abgaben an die übergeordneten Verbände: DBSV inkl. DOSB, WBSV, BSVM, Sporthilfe, LSB-NW, dem Kreis- oder dem Stadtsportbund, Stadtbezirks-Sportverband, der Verwaltungs-BG, GEMA, BKV Köln)
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5,39 € |
b) Betriebssportler bei Fachverbänden mit Vereinskennziffern bis 770 (WBSV/LSB/DSB, BSVM, SSBK+SBSV, BKV Köln)
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3,57 € |
4. Gebühren für Pässe |
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Neuausstellung eines Spielerpasses je Pass
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3,00 €
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Verlängerung eines Spielerpasses je Pass
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1,50 €
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4.1 Gebühren für Spielberichtsformulare
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Fußball je Block
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4,00 €
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Tischtennis je Satz
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0,20 €
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(Grundsätzlich werden bei Ziffer 4 und 4.1 die jeweiligen gültigen Postgebühren hinzugerechnet.)
4.2 Start- und Meldegebühren der Sparten
Bei allen Sparten des Verbandes werden die Start- und Meldegebühren für die Spielsaison und der Turniere nach Erfordernis und gemäß Beschluss der jeweiligen Spartenversammlung festgelegt.
4.3 Gebühr für Schiedrichter
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Gebühr für Schiedsrichter pro Jahr
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80,00 €
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Diese Gebühr wird von den Vereinen erhoben, die Schiedsrichter zur Leitung von Fußballspielen durch die Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln e. V. in Anspruch nehmen.
Sie entfällt, sobald ein Verein einen Sportkameraden zur Ausbildung als Schiedsrichter anmeldet oder einen bereits ausgebildeten Schiedsrichter der Schiedsrichter-Vereinigung des BKV Köln zur Leitung von Spielen regelmäßig (mindestens 10 Spiele im Spieljahr) zur Verfügung stellt.
4.4 Spesenordnung für Schiedsrichter für die Saison 2011
Fußball: Die Angleichung der Gebühr erfolgt an die Gebühr des FVM Kreis Köln. Änderungen sind aus dem aktuellen Terminkalender 2011 zu ersehen.
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Pro Spiel einschließlich Fahrgeld
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30,00 €
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bei Spielausfall einschließlich Fahrgeld
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15,00 €
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außerhalb von Köln jeweils zuzüglich Reisekosten.
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Bei Turnieren je Stunde
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10,00 €
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je angefangene halbe Stunde
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5,00 €
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einschließlich Fahrgeld.
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Die Schiedsrichterspesen bzw. -gebühren sind grundsätzlich vom jeweiligen Platzverein oder der Heimmannschaft zu zahlen. Für die Zahlung von Spesen im BKV Köln sind die jeweils gültigen Steuerrichtlinien vom jeweiligen Empfänger einzuhalten.
5. Verbandszeitschrift (SiB) |
Amtliches Organ des WBSV und BKV Köln.
DIe unten genannten Preise beziehen sich auf: Beitrags- und Finanzordnung WBSV, Stand 09/2011.
Pflichtbezug gemäß der Beschlüsse und Organe des WBSV (veröffentlicht in SiB 7-8/1995). Die Lieferung erfolgt 2012 im Regelfall in den geraden Monaten und schließt die Versand- und Portokosten sowie die Mehrwertsteuer ein. Vorbehaltlich einer Erhöhung der Portokosten durch die Deutsche Post AG sowie eine Veränderung der MwSt. Bei Beginn der Mitgliedschaft beim BKV Köln im laufenden Jahr, wird der Bezugspreis anteilig des jährlichen Bezugspreises auf die restlichen Monate berechnet.
Grundlage der Zustellung von "SiB" ist die im WBSV - Bestandsbogen 2011 unter "Abschnitt B" gemeldete Anzahl der Einzelmitglieder.
Aufstellung der Bezugsgebühren für 2012:
| Gruppe |
Gemeldete Einzelmitglieder |
Pflichtabnahme monatliche Exemplare |
Brutto Bezugspreis inkl. MwSt. plus Porto für 1/1 Jahr in € |
Porto pro Jahr |
Brutto Bezugspreis inkl. MwSt. ohne Porto für 1/1 Jahr in € |
| 1 |
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bis 25 |
1 |
17,93 |
3,93 |
14,00 |
| 2 |
von 26 |
bis 75
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2 |
29,68 |
10,38 |
19,30 |
| 3 |
von 76
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bis 150 |
3 |
51,58 |
1038 |
41,20 |
| 4 |
von 151
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bis 350 |
6
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72,92 |
15,72 |
57,20 |
| 5 |
von 351
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bis 1.000 |
10
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139,32 |
15,72 |
123,60 |
| 6 |
über 1.000
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15 |
277,86 |
49,26 |
228,60 |
6. Ordnungsgelder |
Der §23 der Satzung des BKV Köln e. V. sieht Ordnungsgelder vor.
6.1 Ordnungsgelder des Verbandes
| Gemäß Gesamt-Vorstandsbeschluss vom 11. September 2001 wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen Verbandstagen des BKV Köln ein Ordnungsgeld erhoben. |
Dieses beträgt je Verein 40,00 €
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6.2 Ordnungsgelder der Sparten
6.2.1 Sparte Fußball
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Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 06.09.2001 wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben und zwar für die Vereine, die 2012 am Spielbetrieb teilnehmen.
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Dieses beträgt je Verein 20,00 €
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6.2.2 Sparte Golf
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Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 10.12.2008 wird bei Nichtteilnahme - unentschuldigt - ein Ordnungsgeld erhoben.
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Dieses beträgt je Verein 10,00 €
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6.2.3 Sparte Kegeln
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Gemäß Beschluss wird bei Nichtteilnahme bei ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben.
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Dieses beträgt je Verein 16,00 €
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6.2.4 Sparte Tennis
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Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 02.10.2001 sind die an Wettspielen teilnehmenden BSG/SG´en verpflichtet, einen Teilnehmer an den ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen zu entsenden. Bei Nichtteilnahme wird ein Ordnungsgeld entsprechend der Rechtsordnung festgesetzt.
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Dieses beträgt je Verein 15,00 €
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6.2.5 Sparte Tischtennis
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Gemäß Beschluss der Spartenversammlung vom 05.09.2001 wird bei unentschuldigtem Fehlen bei ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben und zwar für die Vereine, die laut Bestandserhebungsbogen 2011 die Sparte Tischtennis gemeldet haben.
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Dieses beträgt je Verein 20,00 €
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6.2.6 Sparte Volleyball
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Gemäß der Spartenleitung wird bei Nichtteilnahme an den ordentlichen und außerordentlichen Spartenversammlungen ein Ordnungsgeld erhoben.
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Dieses beträgt je Verein 10,00 €
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| Bei vorheriger Entschuldigung beim Spartenleiter beträgt das Ordnungsgeld nur |
5,25 €
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6.3 Ordnungsgelder aus dem Spielbetrieb
Nach den entsprechenden gültigen Wettspielordnungen der einzelnen Sparten werden bei Verstößen gegen die Sportgesetze Ordnungsgelder erhoben.
7. Fälligkeit |
Abgabe der Bestandserhebungsbögen für 2012
07. Januar 2012
Für den nicht vorliegenden Bestandserhebungsbogen ab dem 08. Januar 2012 wird eine Ordnungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Eingang des Bestandserhebungsbogens. Liegt der Bestandserhebungsbogen nicht rechtzeitig vor, wird die Rechnung nach den Bestandszahlen des Vorjahres angefertigt.
Alle in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig und ohne Abzug zu zahlen. Grundlage ist der 07.01.2012.
In Rechnung gestellte Beträge werden bei Nichtzahlung erstmals nach 5 Wochen angemahnt, weitere Mahnungen erfolgen jeweils im Abstand von weiteren 4 Wochen.
Folgende Mahngebühren werden vom ursprünglichen Rechnungsbetrag erhoben:
| nach 5 Wochen die 1. Mahnung |
= |
10 % |
| nach weiteren 4 Wochen die 2. Mahnung |
= |
15 % |
| nach weiteren 4 Wochen die 3. Mahnung |
= |
20 % |
Nach der 3. Mahnung erfolgt bei Nichtzahlung die gerichtliche Einklagung des Betrages zuzüglich aller anfallenden Nebenkosten und Gebühren.
Die vorstehende Abgabenordnung 2012 umfasst 4 Seiten.
Köln, den 03.11.2011/ke
BETRIEBSSPORT-KREISVERBAND KÖLN E. V.
Hubert Ballmann Vorsitzender
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