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Aufgabenverteilung der Vorstandsmitglieder PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Webmaster   
Montag, den 23. Februar 2009 um 15:23 Uhr

Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes und der miteingebundener Personen.

Diese Aufgabenverteilungsordnung lehnt sich an die Geschäftsordnung des BKV Köln e.V. an und wird wie folgt festgeschrieben: 

Inhalt:

Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Geschäftsführer
Schatzmeister
Jugendwart
Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Spartenleiter aller Sportarten
Fussball-Schiedsrichter-Obmann
Passstellenleiter

Vorsitzender:

  • Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB.
  • Vorbereitung und Leitung von Sitzungen.
  • Leitung des Verbandstages.
  • Vorbereitung des Verbandstages gemeinsam mit dem Geschäftsführer.
  • Erstellung des Jahresberichts für den Verbandstag.
  • Repräsentation des Verbandes.
  • Ehrungen in Zusammenarbeit mit Stellvertretenden Vorsitzenden.
  • Fortführung und Änderungen der Satzungen und Ordnungen in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer.
  • Kontaktpflege mit übergeordneten Verbänden wie: WBSV, BSVM, SSBK, Fußballkreis Köln.
  • Auf Wunsch von Vereinen auch Besuche von Veranstaltungen u.a. bei Jubiläen.
  • Pflege der BKV-Webseiten in Zusammenarbeit mit dem Webmaster.                  

Stellvertretender Vorsitzender:

  • Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB.
  • Vertretung des gesamten Aufgabenbereich des Vorsitzenden im Verhinderungsfalle sowie Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden.
  • Zuständigkeit für Ehrungsangelegenheiten.
  • Vertretung des Beauftragten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Verhinderungsfalle.

Geschäftsführer:

  • Vertretung des Verbandes gemäß der Satzung.
  • Anfertigung von Protokollen bzw. Niederschriften aller  Vorstandssitzungen, der Verbandstage und auch für andere Veranstaltungen (z.B. FVM Kreis Köln/FVM/BSVM/WBSV)
  • Vertretung des Schatzmeisters bei Verhinderung.
  • Erledigung des Schriftverkehrs in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden.
  • Vorbereitung der Verbandstage mit dem Vorsitzenden.
  • Erstellung der Bestandslisten für den Kreisverband Köln, Stadtsportbund Köln, Stadtbezirkssportverbände und Kreissportbund Rhein-Erft.
  • Erledigung von Schriftverkehr des BKV-Köln in eigener Regie.
  • Erstellung und Versendung von Rundschreiben an die Vereine.
  • Teilnahme an den Veranstaltungen der übergeordneten Verbände.
  • Vertretung des Schatzmeisters bei Verhinderung.

Schatzmeister:

  • Vertretung des Verbandes nach Satzung.
  • Kontaktpflege und BKV- Vertreter für den Kreissportbund Rhein-Erft.
  • Abwicklung der Finanz- und Geldgeschäfte des Verbandes.
  • Durchführung der gesamten EDV-Buchführung.
  • Erstellung der Ein- und Ausgabenrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr.
  • Führung und Verzeichnung des Inventars.
  • Erstellung von Finanzamtserklärungen.
  • Abwicklung der WBSV-Bestandserhebung inkl. Pflege dieser Daten wie Neuanmeldungen, Nachmeldungen sowie Abmeldungen auf Grund von Austritten und die damit verbundene Rechnungserstellung.
  • Finanzielle Abrechnung mit den jeweiligen Sparten.
  • Lieferung von Änderungsdateien aus dem Arbeitsgebiet an den Internet-Webmaster.
  • Auskunft und Beratung anfragender Interessenten.  

Jugendwart:

  • Führung der Kreisjugend gemäß der Jugendornung.
  • Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verbänden.
  • Kontaktpflege und Teilnahmen bei Veranstaltungen der übergeordneten Verbände.
  • Kontaktpflege und Unterstützung unserer Vereine.

Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Vertretung des Verbandes nach Satzung.
  • Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit.  
  • Informationen an Presse, Funk, Fernsehen.
  • Kontaktpflege mit angeschlossenen und übergeordneten Verbänden und Vereinen.
  • Anfertigung von Veröffentlichungen für unser Verbandsorgan und die angesprochenen Medien.   

Spartenleiter aller Sportarten:  

  • Die jeweiligen Spartenleiter wickeln den Sportbetrieb nach gemäß der bestehenden  Sportordnungen ab.
  • Die finanziellen Überwachung und Abwicklung obliegt dem  Geschäftsführenden Vorstand vertreten durch den Schatzmeister.

Fussball-Schiedsrichter-Obmann:

  • Die Fussball-Schiedsrichter-Vereinigung ist ein selbstständiger Verein, hat eine eigene Satzung, Straf- und Rechtsordnung. Der Verantwortungsbereich liegt somit einzig in Ihrem Bereich.

Passstellenleiter:  

  • Der Passstellenleiter regelt im Rahmen seiner VerwaltungsTätigkeit die Vorschriften des Passwesens, dass gemeinsam mit den Spartenleitern entwickelt und ggfls. nach Beschluss des Gesamtvorstandes geändert werden kann.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. März 2009 um 22:05 Uhr
 
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