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Aufgabenverteilung der Vorstandsmitglieder |
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Geschrieben von: Webmaster
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Montag, den 23. Februar 2009 um 15:23 Uhr |
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Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes und der miteingebundener Personen. Diese Aufgabenverteilungsordnung lehnt sich an die Geschäftsordnung des BKV Köln e.V. an und wird wie folgt festgeschrieben: Inhalt:
Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Geschäftsführer Schatzmeister Jugendwart Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Spartenleiter aller Sportarten Fussball-Schiedsrichter-Obmann Passstellenleiter Vorsitzender: - Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB.
- Vorbereitung und Leitung von Sitzungen.
- Leitung des Verbandstages.
- Vorbereitung des Verbandstages gemeinsam mit dem Geschäftsführer.
- Erstellung des Jahresberichts für den Verbandstag.
- Repräsentation des Verbandes.
- Ehrungen in Zusammenarbeit mit Stellvertretenden Vorsitzenden.
- Fortführung und Änderungen der Satzungen und Ordnungen in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer.
- Kontaktpflege mit übergeordneten Verbänden wie: WBSV, BSVM, SSBK, Fußballkreis Köln.
- Auf Wunsch von Vereinen auch Besuche von Veranstaltungen u.a. bei Jubiläen.
- Pflege der BKV-Webseiten in Zusammenarbeit mit dem Webmaster.
Stellvertretender Vorsitzender:- Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB.
- Vertretung des gesamten Aufgabenbereich des Vorsitzenden im Verhinderungsfalle sowie Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden.
- Zuständigkeit für Ehrungsangelegenheiten.
- Vertretung des Beauftragten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Verhinderungsfalle.
Geschäftsführer: - Vertretung des Verbandes gemäß der Satzung.
- Anfertigung von Protokollen bzw. Niederschriften aller Vorstandssitzungen, der Verbandstage und auch für andere Veranstaltungen (z.B. FVM Kreis Köln/FVM/BSVM/WBSV)
- Vertretung des Schatzmeisters bei Verhinderung.
- Erledigung des Schriftverkehrs in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden.
- Vorbereitung der Verbandstage mit dem Vorsitzenden.
- Erstellung der Bestandslisten für den Kreisverband Köln, Stadtsportbund Köln, Stadtbezirkssportverbände und Kreissportbund Rhein-Erft.
- Erledigung von Schriftverkehr des BKV-Köln in eigener Regie.
- Erstellung und Versendung von Rundschreiben an die Vereine.
- Teilnahme an den Veranstaltungen der übergeordneten Verbände.
- Vertretung des Schatzmeisters bei Verhinderung.
Schatzmeister: - Vertretung des Verbandes nach Satzung.
- Kontaktpflege und BKV- Vertreter für den Kreissportbund Rhein-Erft.
- Abwicklung der Finanz- und Geldgeschäfte des Verbandes.
- Durchführung der gesamten EDV-Buchführung.
- Erstellung der Ein- und Ausgabenrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr.
- Führung und Verzeichnung des Inventars.
- Erstellung von Finanzamtserklärungen.
- Abwicklung der WBSV-Bestandserhebung inkl. Pflege dieser Daten wie Neuanmeldungen, Nachmeldungen sowie Abmeldungen auf Grund von Austritten und die damit verbundene Rechnungserstellung.
- Finanzielle Abrechnung mit den jeweiligen Sparten.
- Lieferung von Änderungsdateien aus dem Arbeitsgebiet an den Internet-Webmaster.
- Auskunft und Beratung anfragender Interessenten.
Jugendwart: - Führung der Kreisjugend gemäß der Jugendornung.
- Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verbänden.
- Kontaktpflege und Teilnahmen bei Veranstaltungen der übergeordneten Verbände.
- Kontaktpflege und Unterstützung unserer Vereine.
Beauftragter für Presse und Öffentlichkeitsarbeit: - Vertretung des Verbandes nach Satzung.
- Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit.
- Informationen an Presse, Funk, Fernsehen.
- Kontaktpflege mit angeschlossenen und übergeordneten Verbänden und Vereinen.
- Anfertigung von Veröffentlichungen für unser Verbandsorgan und die angesprochenen Medien.
Spartenleiter aller Sportarten: - Die jeweiligen Spartenleiter wickeln den Sportbetrieb nach gemäß der bestehenden Sportordnungen ab.
- Die finanziellen Überwachung und Abwicklung obliegt dem Geschäftsführenden Vorstand vertreten durch den Schatzmeister.
Fussball-Schiedsrichter-Obmann: - Die Fussball-Schiedsrichter-Vereinigung ist ein selbstständiger Verein, hat eine eigene Satzung, Straf- und Rechtsordnung. Der Verantwortungsbereich liegt somit einzig in Ihrem Bereich.
Passstellenleiter: - Der Passstellenleiter regelt im Rahmen seiner VerwaltungsTätigkeit die Vorschriften des Passwesens, dass gemeinsam mit den Spartenleitern entwickelt und ggfls. nach Beschluss des Gesamtvorstandes geändert werden kann.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. März 2009 um 22:05 Uhr |