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Wettspielordnung der Sparte Kegeln
im Betriebssport-Kreisverband Köln
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Stand : 01. Juni 2010
Inhaltsverzeichnis
der Wettspielordnung
der Sparte Kegeln
im BKV Köln
3. Rechts – und Verfahrensordnung ( RVO )
4. Durchführungsbestimmungen Pokal – Meisterschaft ( POM )
5. Durchführungsbestimmungen Einzel – Meisterschaft ( EIM )
6. Durchführungsbestimmungen Tandem – Meisterschaft ( TAM )
7. Durchführungsbestimmungen Spiegelglas – Pokal ( SGP )
8. Durchführungsbestimmungen Mannschafts – Meisterschaft ( MAM )
1. Wettspielordnung ( WSO )
Inhaltsverzeichnis der
Spielordnung der Sparte Kegeln
§ 1 . Bedeutung
der Wettspielordnung
§ 7 . Mannschafts
- Meisterschaft
§ 7.3 Mannschaftszugehörigkeit
§ 1 . Bedeutung
der Wettspielordnung (WSO)
Mit der Wettspielordnung (WSO)
werden einheitliche Richtlinien für das Sportkegeln innerhalb des Betriebssport-Kreisverbandes
Köln ( BKV Köln ) festgelegt. Die WSO ist der Satzung des Verbandes zugeordnet.
Sie kann durch Mehrheitsbeschluss einer Spartenversammlung geändert werden.
Anträge hierzu sind spätestens 8
Tage vor einer Spartenversammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle oder der
Spartenleitung des BKV Köln einzureichen.
§ 2 . Art der
Wettbewerbe
Innerhalb
der Sparte Kegeln des BKV Köln werden folgende Wettbewerbe durchgeführt:
- Pokal – Meisterschaften (Einzel und
Mannschaft)
- Einzel – Meisterschaften
- Mannschafts - Meisterschaften
- Tandem - Meisterschaften
- Spiegelglas – Pokal (Mannschaften)
§ 3 . Teilnahmeberechtigung
An den Wettbewerben des BKV Köln,
können nur Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, deren Betriebssportgemeinschaft
(BSG / BSV / SG) Mitglied des BKV Köln ist. Teilnahmeberechtigt darüber hinaus sind
auch die Lebenspartner und die Kinder, sofern diese 14 Jahre alt sind, ein
sportärztliches Attest und eine Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten vorliegen.
Spielberechtigt sind darüber hinaus
nur Kegler, die im Besitz eines vom BKV Köln ausgestellten Spielerpasses sind.
Dieser Pass ist bei jedem Start der Turnierleitung vorzulegen.
Die Spielerpässe sind jeweils für
ein Kalenderjahr gültig, mit der entsprechenden Passmarke. Sie werden auf
Antrag zum Jahresende für ein Kalenderjahr verlängert. Neue Pässe sind 7 Tage
nach Eingang des Antrags in der Passstelle gültig. Abweichungen hiervon sind
nur mit der Genehmigung der Spartenleitung möglich.
Sportlerinnen und Sportler die in
den letzten 2 Jahren vor Saisonbeginn (01. September des jeweiligen Jahres) in
der 1. oder 2. Bundesliga, sowie Damenbundesliga des DSKB kegeln oder gekegelt
haben, sind bei den Wettbewerben der Sparte Kegeln des BKV Köln nicht startberechtigt.
Durch einen einmaligen Einsatz in
den Bundesligen, erlischt sofort die Startberechtigung in den Wettbewerben des
BKV Köln.
Es wird mit Abweichungen nach den
Bestimmungen des Deutschen Schere Keglerbundes (DSKB) gekegelt, z.B.:
- Es
darf nur mit einheitlichen Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von
16 cm Durchmesser, geworfen werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.
- Am Wettkampftag darf auf den zu
spielenden Bahnen vor dem Turnier nicht trainiert werden.
- Wenn 100 Kugeln
"kombiniert" gefordert sind, muss in folgender Reihenfolge geworfen
werden:
25 Kugeln linke Gasse VOLLE
25 Kugeln rechte Gasse ABRÄUMEN
25 Kugeln rechte Gasse VOLLE
25 Kugeln linke Gasse ABRÄUMEN
- Wird die vorgeschriebene Gasse
nicht getroffen, zählt der Wurf "NULL" und es wird neu aufgestellt.
Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kugel die nicht zur geforderten Gasse
gehörenden Gassenkegel trifft. Das heißt: rechte Gasse - Kegel 2 und/oder 4 =
linke Vorderdame und/oder linker Bauer bzw. linke Gasse - Kegel 3 und/oder 6 = rechte
Vorderdame und/oder rechter Bauer.
- Beim ABRÄUMEN wird mit
"Kranzwertung" gekegelt; es wird also wieder die VOLLE aufgestellt,
wenn alle Kegel gefallen sind oder nur noch der König steht. Im letzten Fall
werden jedoch nur 8 Holz gewertet.
-
Als Erleichterung wird in den B-
und C-Gruppen - falls notwendig - nach dem 5. Wurf die VOLLE aufgestellt, aber
nur die bis dahin getroffenen Holz gewertet. Ein Fehlwurf beim Anwurf zählt
hierbei nicht mit.
- Ein Start ist nur mit Turnschuhen
(keine dunklen Sohlen) erlaubt.
- Das Kegeln sollte nach Möglichkeit
in einheitlicher Sportkleidung je Mannschaft erfolgen.
§ 5. Sportjahr
§
6. Startzeiten
Jeder Starter sollte rechtzeitig
vor der festgelegten Startzeit anwesend sein, rechtzeitig heißt: 20 min. vor
dem festgelegten Startzeitpunkt. Ist ein Start zur angegebenen Zeit nicht
möglich, so besteht an dem Wettkampftag die Möglichkeit des Vor- oder
Nachstarts. Ein solcher außerplanmäßiger Start ist der Spartenleitung
mindestens 8 Tage vor dem Start schriftlich mit einer ausreichenden Begründung
durch den Spartenleiter der jeweiligen BSG/SG anzuzeigen. In Ausnahmefällen,
wenn die Notwendigkeit sich kurzfristig ergibt, genügt es, dass die
schriftliche Meldung ein Tag vorher der Spartenleitung des BKV vorliegt. Ist
dies nicht möglich, so muss sie Anfang der nächsten Woche vorliegen.
Ein Vorstarter muss vor der ersten
Mannschaft starten; ein Nachstarter startet nach dem Eintreffen und Anmelden
bei der Turnierleitung, nach einer kompletten Mannschaft. Wird ein angemeldeter
Vor- oder Nachstart nicht wahrgenommen, muss mit der Mannschaft gestartet
werden.
§
7. Mannschaftswettbewerbe
§
7.1. Sportkegler
Vollendet eine
“S“-Spielerin im laufenden Jahr das 52. Lebensjahr, ist oder wird also 52 Jahre
alt, gilt sie ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres als “A“-Spielerin.
Vollendet ein
“S“-Spieler im laufenden Jahr das 57. Lebensjahr, ist oder wird also 57 Jahre
alt, gilt er ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres als “A“-Spieler.
§ 7.2. SG / BSG Zugehörigkeit
Mitglieder einer dem BKV Köln angeschlossenen BSG/SG, die nicht an den Wettbewerben der Sparte Kegeln des BKV teilnimmt, können in
einer Mannschaft einer anderen BSG/SG unter folgenden
Bedingungen eingesetzt werden:
- Die
BSG/SG muss Mitglied des BKV Köln sein.
- Die abgebende BSG/SG ist mit dem Wechsel einverstanden (schriftlich!). Der Einsatz eines/r solchen Sportlers/in, muss vor dem ersten
Start von der Spartenleitung
des BKV Köln genehmigt werden.
§
7.3. Mannschaftszugehörigkeit
Hat eine BSG/SG mehrere
Mannschaften gemeldet, gilt folgende Regelung für den Einsatz der Spieler:
a) Die Mannschaften werden je BSG/SG
mit 1., 2., 3.,.. bezeichnet; dabei wird eine Mannschaft mit kleinerer Nummer
als "höher" eingestuft, z.B.: Die 2. Mannschaft ist höher als die 3.
und niedriger als die 1. Mannschaft.
b) Die Zugehörigkeit eines Spielers zu
einer Mannschaft ergibt sich erst ab dem 2.Dg. in diesem Wettbewerb.
c) In einer niedrigeren Mannschaft
darf je Start nur ein/e Kegler/in aus der "nächsthöheren" Mannschaft
eingesetzt werden. Damit kann jede/r Kegler/in während des Wettbewerbs außer in
seiner Mannschaft nur noch in der nächst niedrigeren oder in einer höheren
Mannschaft eingesetzt werden. Im letzten Fall ist d) zu beachten.
d) Kegler/innen sind erst nach dem 2.
Einsatz in einer höheren Mannschaft, der höchsten Mannschaft zuzuordnen, in der
sie gestartet sind. Z.B.: Wird ein/e
Kegler/in aus der 3. Mannschaft zuerst in der 1. und dann in der 2. eingesetzt,
so zählt er/sie zukünftig in der Mannschaftszugehörigkeit zur 1.Mannschaft.
Startet ein/e Kegler/in zum ersten Mal nach dem 2.Dg., so ergibt sich die
Mannschaftszugehörigkeit aus dem Start in der jeweiligen Mannschaft.
e) Der Austausch eines/r Keglers/in
während einer Veranstaltung ist ohne Begründung erlaubt. Der/die
Auswechselspieler/in kegelt auf das bis dahin erzielte Ergebnis weiter. Ein
Austausch darf nur zu einer Zeitverzögerung von höchstens 5 Minuten führen. Ein
Auswechseln zählt bei beiden beteiligten Spieler/innen als kompletter Start.
f)
Jede/r Kegler/in kann an einem
Spieltag während der Mannschaftsrunde nur einmal starten. Dies gilt auch, wenn
z.B. ein Durchgang nicht für alle Gruppen an dem gleichen Tag stattfindet.
g) In den letzten beiden Durchgängen (
7. + 8. Dg. ) der Mannschaftsrunde, darf kein Spieler oder Spielerin einer
höheren Mannschaft in einer niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden, wenn
dadurch die höhere Mannschaft nicht vollzählig ist.
§
7.4. Wertung
-
In der Mannschaftsrunde wird die
von allen vier Startern einer Mannschaft erzielte Holzzahl gewertet. Bei jedem
Durchgang des Wettbewerbs erhält die Mannschaft mit der höchsten Holzzahl 8
Punkte, die Nächstniedrigere 7 Punkte usw. Dies gilt auch für Gruppen mit
weniger als 8 Mannschaften. In Gruppen mit 9 Mannschaften erhöht sich die
Punktzahl um 1, also 9,8,7 usw. und bei 10 Mannschaften dementsprechend. Bei
mehr als 8 Mannschaften in einer Gruppe, gilt für alle Gruppen die erhöhte
Punkteverteilung. Tritt eine Mannschaft nicht an, so erhält sie 0 Punkte.
Besteht an einem Spieltag zwischen Mannschaften im Ergebnis Holzgleichheit, so
werden die Punkte der holzgleichen Plätze auf die Mannschaften verteilt.
-
Die Mannschaft, die am Ende der
Serie die höchste Punktzahl erreicht hat, ist Gruppensieger. Bei
Punktgleichheit entscheidet die Summe der erzielten Holzzahlen aller
Durchgänge. Ist diese auch gleich, gilt die Mannschaft als besser platziert,
die das beste Einzelspieltagsergebnis als Mannschaftsergebnis aufweist.
§ 7.5. Auf- und Abstieg
Die beiden ersten Mannschaften der
B-, C-, D- und E-Gruppen steigen in die nächsthöhere Gruppe auf. Die beiden
letzten der A-, B-, C- und D-Gruppe steigen in nächstniedrigere Gruppe ab.
Scheidet am Ende der Saison, nach dem letzten Mannschaftswettkampf, eine
Mannschaft aus der Runde aus, wird der freie Platz bzw. die freien Plätze,
durch einen oder mehrere zusätzliche Aufsteiger der darunter liegenden Gruppe
aufgefüllt.
§ 7.6. Anschreiberegelung
Für
jede Mannschaft besteht „Anschreibepflicht“ und sporadisch die Pflicht zur
"Listenführung". Im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten der einzelnen
BSG/SG‘en werden von der Spartenleitung die Startfolge und die Anschreibezeit
sowie die Listenführung für die einzelnen Wettbewerbe festgelegt.
Die als dritte startende Mannschaft
schreibt die ersten 4 Starter ( egal ob Vorstarter oder 1. Mannschaft ) und
dann schreibt jeder, wenn er von der Bahn kommt. Das heißt: die Kegler/innen
der 3. Mannschaft schreiben zweimal.
Bei der Mannschaftsmeisterschaft
ist die als dritte startende Mannschaft für die Listenführung der ersten
Hälfte, die als fünfte startende Mannschaft für die Listenführung der zweiten
Hälfte des Wettbewerbs verantwortlich.
Die Schreibpflicht bei Bahnanlagen
mit Druckern, bleibt für jeden Kegler/in weiterhin bestehen, es beschränkt sich
lediglich darauf, die richtigen Gassen zu kontrollieren , die Endzahl der Gasse
aufzuschreiben, den Ausdruck an den Wertungszettel zu heften, den
Wertungszettel zu unterschreiben und ihn der Listenführung vorzulegen.
§ 8. Übrige Wettbewerbe
Für die Einzel-, Tandem- und
Pokalwettbewerbe können abweichende Regelungen gelten. Diese werden mit der
Ausschreibung bekannt gegeben.
Bei Nichtbeachtung der
Spielordnung tritt die Strafordnung in Kraft.
Strafordnung der Sparte Kegeln![]()
im Betriebssport-Kreisverband Köln
2. Strafordnung ( STO )
Inhaltsverzeichnis der Strafordnung
der Sparte Kegeln
Die Durchführung der durch den BKV
Köln veranstalteten Wettbewerbe, obliegt der Spartenleitung in Verbindung mit
dem Sportausschuss.
Die Mannschaften haben rechtzeitig
zu dem von der Spartenleitung angesetzten Zeitpunkt anwesend zu sein. Ist dies
nicht der Fall, wird sie mit einer Geldstrafe von € 15,00 belegt und verliert ihr Startrecht, wenn der erste Kegler
der nachfolgenden Mannschaft den Wettbewerb aufgenommen hat.
Liegt jedoch ein Nichtverschulden vor (Verkehrsunfall, Stau etc.), ist der
verantwortliche Leiter im Spiellokal - wenn möglich - telefonisch davon in
Kenntnis zu setzen. Der Starter bzw. die Mannschaft kegelt dann nach
Eintreffen, sobald die zu diesem Zeitpunkt kegelnde Mannschaft fertig ist.
§
2. Absagen
Die Absage einer kompletten
Mannschaft muss mindestens 24 Stunden vor Beginn des Wettkampfes an den
Spartenleiter des BKV Köln erfolgt sein (ggf. telefonisch); ansonsten gilt § 1
der Strafordnung. Ein Nachholen des abgesagten Kampfes ist nicht möglich.
§
3. Spielereinsatz
Wird ein nicht spielberechtigter
Kegler eingesetzt (§ 7.3. der WO), wird nur das aufgrund der spielberechtigten
Kegler erzielte Ergebnis gewertet.
Es ist eine Ordnungsgebühr in Höhe von €
15,00 zu zahlen.
§
4. Verfehlungen
Macht sich die Sparte einer BSG/SG
während eines Sportjahres mehrerer Verfehlungen schuldig, so kann die
Spartenleitung in Verbindung mit dem Sportausschuss den Antrag auf Ausschluss
der Sparte dieser BSG/SG stellen.
Verstößt ein Spieler grob gegen
die sportlichen und moralischen Gesetze, kann die Spartenleitung in Verbindung
mit dem Sportausschuss je nach schwere der Verfehlung, den Spieler a)
schriftlich Verwarnen, b) schriftlich sperren und die Dauer der Sperre
festsetzen oder c) vom Spielbetrieb ausschließen..
§ 5. Sonstige Verstöße
§ 5.1. Ein Verstoß gegen § 3. , § 7.1. , § 7.3.
der WO zieht eine Strafe von € 20,00
nach sich und die Mannschaft wird disqualifiziert.
§
5.2. Ein Verstoß gegen § 7.6. der
WO zieht eine Strafe in Höhe von € 10,00
pro nicht angeschriebenen Kegler nach sich. Im Wiederholungsfall kann das den
Ausschluss nach § 4. dieser Strafordnung zur Folge haben.
§
5.3. Nichtvorlage
des Spielerpasses wird mit € 5,00
geahndet.
§
5.4. Ein
Start ohne Turnschuhe (§ 4. der WO) wird verweigert.
§
5.5. Bei Nichtteilnahme an der
Spartenversammlung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von € 16,00 fällig.
Rechts- und Verfahrensordnung
der
Sparte Kegeln![]()
im Betriebssport-Kreisverband Köln
3. Rechts - und Verfahrensordnung ( RVO )
Inhaltsverzeichnis der Rechts- und
Verfahrensordnung der Sparte Kegeln
§ 4 . Einberufung
des Sportausschusses
§ 5 . Tagung
und Beschlussfähigkeit des Sportausschusses
§
1. Allgemeines
Die Überwachung der Einhaltung der sportlichen und moralischen Gesetze sowie der Durchführungs-
bestimmungen obliegen der Spartenleitung
in Verbindung mit dem Sportausschuss.
§
2. Spartenleitung
Die Spartenleitung setzt sich zusammen
aus dem Spartenleiter, dem Stellvertreter und zwei Beisitzern
(§ l7. der Satzung des BKV Köln). Diese
ist berechtigt, Verstöße gegen die Spielordnung zu ahnden.
§
3. Sportausschuss
Der Sportausschuss setzt sich zusammen
aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, einem/r
Beisitzer/in und zwei Stellvertreter/innen
(§ 17. der Satzung des BKV Köln).
Von einer BSG können höchstens zwei
Mitglieder dem Sportausschuss angehören. Der Sportausschuss
wird auf einer Spartenversammlung
gewählt. Die Wahlperiode entspricht der für die Spartenleitung
gültigen Perioden.
§
4. Einberufung
des Sportausschusses
Die Spartenleitung überweist, sobald sie
eine Verfehlung im Sinne des § 1. feststellt oder ein Protest
einer BSG/SG vorliegt, den Streitfall an
den Vorsitzenden des Sportausschusses. Dieser beruft den
Sportausschuss ein.
§
5. Tagung und
Beschlussfähigkeit des Sportausschusses
Die Leitung einer Sitzung des
Sportausschusses liegt in den Händen des Vorsitzenden. Dieser bestimmt
den Protokollführer.
Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn
mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses
anwesend sind. Diese dürfen jedoch nicht
befangen sein.
§
6. Protest
Liegt ein Protestgrund vor, ist dieser
innerhalb von 8 Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich an die
Spartenleitung einzureichen und eine
Gebühr von € 30,00 an den BKV-Köln
einzuzahlen.
Ist die Protestgebühr nicht spätestens 7
Tage nach Einreichung des Protestes eingegangen, so gilt dieser
als zurückgezogen und verfällt.
Die beteiligten Parteien müssen
eingeladen werden, wobei jedoch nur eine Person jeder Partei
zugelassen wird, die eine
Vertretungsvollmacht vorweisen muss.
§
7. Urteil
Das Urteil mit der Begründung ist
schriftlich niederzulegen, von den Mitgliedern des tagenden
Sportausschusses zu unterschreiben und
den Beteiligten zuzustellen. Dieses Urteil gilt dann
als endgültig.
§
1. Der Stadt-Anzeiger-Pokal wird
wie folgt ausgetragen:
Es darf nur mit einheitlichen
Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durchmesser, geworfen
werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.
Gekegelt werden 8 Bahnen je eine
Stadt-Anzeiger - Partie. Auf jedes der 6 Bilder werden 2 Kugeln geworfen. Fällt
ein Bild mit einer Kugel, wird die "Stina" aufgesetzt, eine Ausnahme
bildet das Bild 4 (siehe unten).
1. Bild: Volle
2. Bild: Schräge 6 links
3. Bild: Schräge 6 rechts
4. Bild: Vorderkranz
5. Bild: Blätter (auch Häuschen genannt)
6. Bild: Hinterkranz
Bei Bild 4 muss das Vorderholz
stehen bleiben und links und rechts getroffen werden. Gelingt dies nicht, zählt
das Bild Null. Werden beim ersten Wurf die 2 Damen und 2 Bauern abgeräumt, wird
das Bild noch einmal aufgestellt und dann muss in die andere Gasse geworfen
werden.
§
2. Der Sieger wird durch die
höchste Gesamtholzzahl ermittelt. Bei Holzgleichheit gilt als Sieger, wer das
höchste Einzelspielergebnis erzielt hat. Bei Gleichheit gilt das Zweithöchste
usw.
Sollte bei allen 8
Einzelergebnissen kein Sieger zu ermitteln sein, werden die Einzelbilder und
zwar vom letzten Bild an rückwärts zur Ermittlung des Siegers herangezogen.
§ 3. Bei der Mannschaftswertung müssen die 4 Kegler, die zu einer Mannschaft gehören, vor dem Start bekannt gegeben werden. Der Mannschaftssieger wird genau wie der Einzelsieger ermittelt; nur dass bei Gleichheit des Gesamtmannschaftsergebnisses, hier das höhere Einzelergebnis eines Keglers zählt.
5. Einzel
– Meisterschaft ( EIM )
§
1 Die BKV Einzelmeisterschaft wird
wie folgt ausgetragen:
- Es darf nur mit einheitlichen
Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durchmesser, geworfen
werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.
-
Am Wettkampftag darf auf den zu
spielenden Bahnen vor dem Turnier nicht trainiert werden.
- Es werden 100 Kugeln
"kombiniert" gekegelt, in folgender Reihenfolge:
25 Kugeln linke Gasse VOLLE
25 Kugeln rechte Gasse ABRÄUMEN
25 Kugeln rechte Gasse VOLLE
25 Kugeln linke Gasse ABRÄUMEN
- Wird die vorgeschriebene Gasse
nicht getroffen, zählt der Wurf "NULL" und es wird neu aufgestellt.
Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kugel die nicht zur geforderten Gasse
gehörenden Gassenkegel trifft. Das heißt: rechte Gasse - Kegel 2 und/oder 4 =
linke Vorderdame und/oder linker Bauer bzw. linke Gasse - Kegel 3 und/oder 6 =
rechte Vorderdame und/oder rechter Bauer.
- Beim ABRÄUMEN wird mit
"Kranzwertung" gekegelt; es wird also wieder die VOLLE aufgestellt,
wenn alle Kegel gefallen sind oder nur noch der König steht. Im letzten Fall
werden jedoch nur 8 Holz gewertet.
§
2 Die Einzelmeisterschaft wird an
drei verschiedenen Terminen und auf
verschiedenen Bahnanlagen ausgetragen, diese werden vor der Saison von der
Spartenleitung festgelegt. Den Startplan erstellt die Spartenleitung. Es
besteht für den 1. und 2. Dg. die Möglichkeit eines Vorstarts, maximal 14 Tage
vor dem eigentlichen Wettkampf auf den jeweiligen Bahnen, der schriftlich
beantragt werden muss.
§ 3 Es wird in acht Klassen gewertet. Bei
Holzgleichheit nach drei Durchgängen, wird die gleiche
Platzierung belegt.
Damen A, Damen
S, Damen A Senioren, Damen S Senioren,
Herren A, Herren S, Herren A Senioren, Herren S Senioren,
§ 4 Das Startgeld wird in der gesonderten
Ausschreibung festgelegt. Die Siegerehrung findet an der
Saison-Gesamtsiegerehrung beim Tandem 400 statt.
6. Tandem
– Meisterschaft ( TAM )
§
1 Die BKV Tandemmeisterschaft wird
wie folgt ausgetragen:
- Es darf nur mit einheitlichen
Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durch-messer, geworfen
werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.
- Am Wettkampftag darf auf den zu
spielenden Bahnen vor dem Turnier nicht trainiert werden.
- Gekegelt werden 8 Bahnen
durchgehendes Räumen, mit stetigem Anwurfwechsel der Kegler, sowohl beim Tandem
400 , wie auch beim Mixed 200. Gestartet wird im Blockstart.
- Beim Tandem 400 wird auf jeder
Bahn, sowohl die linke, wie auch die rechte Gasse geworfen, das heißt also 50
Kugeln pro Bahn, alle Paare fangen mit der linken Gasse an, im Wechsel L, R, R,
L usw.
-
Beim Mixed 200 werden pro Bahn 25
Kugeln geworfen, die Gassen in der Reihenfolge der Bahnen, das heißt: 1 = L, 2
= R, 3 – R, 4 = L, 5 = L, 6 = R, 7 = R, 8 = L,
-
Wird die vorgeschriebene Gasse
nicht getroffen, zählt der Wurf "NULL" und es wird neu aufgestellt. Dies
ist immer dann der Fall, wenn die Kugel die nicht zur geforderten Gasse
gehörenden Gassenkegel trifft. Das heißt: rechte Gasse - Kegel 2 und/oder 4 =
linke Vorderdame und/oder linker Bauer bzw. linke Gasse - Kegel 3 und/oder 6 =
rechte Vorderdame und/oder rechter Bauer.
- Beim ABRÄUMEN wird mit
"Kranzwertung" gekegelt; es wird also wieder die VOLLE aufgestellt,
wenn alle Kegel gefallen sind oder nur noch der König steht. Im letzten Fall
werden jedoch nur 8 Holz gewertet.
§
2 Die Tandemmeisterschaft wird auf
einer 8 Bahnenanlagen ausgetragen. Den Termin wird vor der Saison
von der Spartenleitung festgelegt.
Den Startplan erstellt die Spartenleitung.
§ 3 Es wird in sechs Klassen gewertet. Bei
Holzgleichheit zählt die höhere Räumgasse.
Tandem Damen A, Tandem Damen S,
Tandem Mixed A, Tandem Mixed S,
Tandem Herren A, Tandem Herren S,
§ 4 Das Startgeld wird in der gesonderten
Ausschreibung festgelegt. Die Siegerehrung findet im Anschluss
an das Tandemturnier statt.
7. Spiegelglas-Pokal ( SGP )
§
1 Der Spiegelglas-Pokal wird wie
folgt ausgetragen:
- Es darf nur mit einheitlichen
Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durch-messer, geworfen
werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.
- Wenn 100 Kugeln
"kombiniert" gefordert sind, muss in folgender Reihenfolge geworfen
werden:
25 Kugeln linke Gasse VOLLE
25 Kugeln rechte Gasse ABRÄUMEN
25 Kugeln rechte Gasse VOLLE
25 Kugeln linke Gasse ABRÄUMEN
- Am Wettkampftag darf auf den zu
spielenden Bahnen vor dem Turnier nicht trainiert werden.
-
Wird die vorgeschriebene Gasse
nicht getroffen, zählt der Wurf "NULL" und es wird neu aufgestellt.
Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kugel die nicht zur geforderten Gasse
gehörenden Gassenkegel trifft. Das heißt: rechte Gasse - Kegel 2 und/oder 4 =
linke Vorderdame und/oder linker Bauer bzw. linke Gasse - Kegel 3 und/oder 6 =
rechte Vorderdame und/oder rechter Bauer.
- Beim ABRÄUMEN wird mit
"Kranzwertung" gekegelt; es wird also wieder die VOLLE aufgestellt,
wenn alle Kegel gefallen sind oder nur noch der König steht. Im letzten Fall
werden jedoch nur 8 Holz gewertet.
§ 2 Unter allen teilnehmenden Mannschaften
werden Paarungen ausgelost, die zuerst gezogenen BSG’en
laden den Gegner auf die
Trainingsbahnen ein. Einen Terminrahmen gibt die Spartenleitung vor.
Die Sieger und eventuelle Freilose
der 1.Runde kommen in die 2.Runde und werden dort wieder zu
Paarungen ausgelost. Ebenso geht
es weiter in die 3.Runde. Im Endspiel stehen dann die drei letzten
Mannschaften, die um den Gewinn
des Spiegelglas-Pokals kegeln.
§ 4 Es wird kein Startgeld erhoben, da die
Austragung ausschließlich während des Trainings der jeweiligen
BSG’en stattfindet.
8. Mannschafts-Meisterschaft ( MAM )
§
1 Die BKV Mannschaftsmeisterschaft
wird wie folgt ausgetragen:
Austragungsmodus siehe § 7 der
Wettspielordnung der Sparte Kegeln des BKV Köln.
§
2 Die Terminplanung wird mit den
Spartenleitern auf der Spartenversammlung abgestimmt. Die
Startpläne werden von der
Spartenleitung erstellt.
§
3 Schreibunterlagen sind in den
Schreibboxen auf jeder Bahnanlage vorhanden.
§
4 Die neuen Spielberichte werden den
jeweiligen Spartenleitern per Post, vor den Wettkämpfen,
zugeschickt.
§
5 Die Auswertung wird nach Eingang
aller ausgefüllten Spielberichte durchgeführt.