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Wettspielordnung der Sparte Kegeln

im Betriebssport-Kreisverband Köln

 

Stand : 01. Juni 2010

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis der Wettspielordnung

der Sparte Kegeln im BKV Köln

 

 

 

 

 

 

 

1.      Wettspielordnung  ( WSO )

 

 

2.      Strafordnung  ( STO )

 

 

3.      Rechts – und Verfahrensordnung  ( RVO )

 

 

4.      Durchführungsbestimmungen  Pokal – Meisterschaft  ( POM )

 

 

5.      Durchführungsbestimmungen  Einzel – Meisterschaft  ( EIM )

 

 

6.      Durchführungsbestimmungen  Tandem – Meisterschaft  ( TAM )

 

 

7.      Durchführungsbestimmungen  Spiegelglas – Pokal  ( SGP )

 

 

8.      Durchführungsbestimmungen  Mannschafts – Meisterschaft  ( MAM )

 

 

 

 

 

 

 

1.    Wettspielordnung  ( WSO )

 

 

 

Inhaltsverzeichnis der Spielordnung der Sparte Kegeln

 

 

§ 1 .        Bedeutung der Wettspielordnung

 

 

§ 2 .        Art der Wettbewerbe

 

 

§ 3 .        Teilnahmeberechtigung

 

 

§ 4 .        Turnierbestimmungen

 

 

§ 5 .        Sportjahr

 

 

§ 6 .        Startzeiten

 

 

§ 7 .        Mannschafts - Meisterschaft

 

 

   § 7.1    Sportkegler

 

 

   § 7.2    SG / BSG Zugehörigkeit

 

 

   § 7.3    Mannschaftszugehörigkeit

 

 

   § 7.4    Wertung

 

 

   § 7.5    Auf – und Abstieg

 

 

   § 7.6    Anschreiberegelung

 

 

§ 8 .        Übrige Wettbewerbe          

 

 

§ 9 .        Vergehen nach Verstößen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 1 .        Bedeutung der Wettspielordnung (WSO)

 

 

Mit der Wettspielordnung (WSO) werden einheitliche Richtlinien für das Sportkegeln innerhalb des Betriebssport-Kreisverbandes Köln ( BKV Köln ) festgelegt. Die WSO ist der Satzung des Verbandes zugeordnet. Sie kann durch Mehrheitsbeschluss einer Spartenversammlung geändert werden.

Anträge hierzu sind spätestens 8 Tage vor einer Spartenversammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle oder der Spartenleitung des BKV Köln einzureichen.

 

 

 

§ 2 .        Art der Wettbewerbe

 

 

               Innerhalb der Sparte Kegeln des BKV Köln werden folgende Wettbewerbe durchgeführt:

 

               -       Pokal – Meisterschaften (Einzel und Mannschaft)

 

               -       Einzel – Meisterschaften

 

               -       Mannschafts - Meisterschaften

 

               -       Tandem - Meisterschaften

 

               -       Spiegelglas – Pokal (Mannschaften)

 

 

 

§ 3 .        Teilnahmeberechtigung

 

 

An den Wettbewerben des BKV Köln, können nur Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, deren Betriebssportgemeinschaft (BSG / BSV / SG) Mitglied des BKV Köln ist. Teilnahmeberechtigt darüber hinaus sind auch die Lebenspartner und die Kinder, sofern diese 14 Jahre alt sind, ein sportärztliches Attest und eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen.

Spielberechtigt sind darüber hinaus nur Kegler, die im Besitz eines vom BKV Köln ausgestellten Spielerpasses sind. Dieser Pass ist bei jedem Start der Turnierleitung vorzulegen.

Die Spielerpässe sind jeweils für ein Kalenderjahr gültig, mit der entsprechenden Passmarke. Sie werden auf Antrag zum Jahresende für ein Kalenderjahr verlängert. Neue Pässe sind 7 Tage nach Eingang des Antrags in der Passstelle gültig. Abweichungen hiervon sind nur mit der Genehmigung der Spartenleitung möglich.

Sportlerinnen und Sportler die in den letzten 2 Jahren vor Saisonbeginn (01. September des jeweiligen Jahres) in der 1. oder 2. Bundesliga, sowie Damenbundesliga des DSKB kegeln oder gekegelt haben, sind bei den Wettbewerben der Sparte Kegeln des BKV Köln nicht startberechtigt.

Durch einen einmaligen Einsatz in den Bundesligen, erlischt sofort die Startberechtigung in den Wettbewerben des BKV Köln.  

 

 

 

§ 4.        Turnierbestimmungen

 

              Es wird mit Abweichungen nach den Bestimmungen des Deutschen Schere Keglerbundes (DSKB) gekegelt, z.B.:

-    Es darf nur mit einheitlichen Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durchmesser, geworfen werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.

-    Am Wettkampftag darf auf den zu spielenden Bahnen vor dem Turnier nicht trainiert werden.

 

-    Wenn 100 Kugeln "kombiniert" gefordert sind, muss in folgender Reihenfolge geworfen werden:
25 Kugeln linke Gasse VOLLE
25 Kugeln rechte Gasse ABRÄUMEN
25 Kugeln rechte Gasse VOLLE
25 Kugeln linke Gasse ABRÄUMEN

-    Wird die vorgeschriebene Gasse nicht getroffen, zählt der Wurf "NULL" und es wird neu aufgestellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kugel die nicht zur geforderten Gasse gehörenden Gassenkegel trifft. Das heißt: rechte Gasse - Kegel 2 und/oder 4 = linke Vorderdame und/oder linker Bauer bzw. linke Gasse - Kegel 3 und/oder 6 = rechte Vorderdame und/oder rechter Bauer.

 

-    Beim ABRÄUMEN wird mit "Kranzwertung" gekegelt; es wird also wieder die VOLLE aufgestellt, wenn alle Kegel gefallen sind oder nur noch der König steht. Im letzten Fall werden jedoch nur 8 Holz gewertet.

 

-    Als Erleichterung wird in den B- und C-Gruppen - falls notwendig - nach dem 5. Wurf die VOLLE aufgestellt, aber nur die bis dahin getroffenen Holz gewertet. Ein Fehlwurf beim Anwurf zählt hierbei nicht mit.

 

-   Ein Start ist nur mit Turnschuhen (keine dunklen Sohlen) erlaubt.

-   Das Kegeln sollte nach Möglichkeit in einheitlicher Sportkleidung je Mannschaft erfolgen.

 

 

 

§ 5.        Sportjahr

 

 

              Das Sportjahr beginnt im September und endet im Mai. Die Wettbewerbe werden in der Regel samstags ausgetragen. Die Termin- und Zeitgestaltung obliegt der Spartenleitung.

 

 

 

§ 6.        Startzeiten

 

 

Jeder Starter sollte rechtzeitig vor der festgelegten Startzeit anwesend sein, rechtzeitig heißt: 20 min. vor dem festgelegten Startzeitpunkt. Ist ein Start zur angegebenen Zeit nicht möglich, so besteht an dem Wettkampftag die Möglichkeit des Vor- oder Nachstarts. Ein solcher außerplanmäßiger Start ist der Spartenleitung mindestens 8 Tage vor dem Start schriftlich mit einer ausreichenden Begründung durch den Spartenleiter der jeweiligen BSG/SG anzuzeigen. In Ausnahmefällen, wenn die Notwendigkeit sich kurzfristig ergibt, genügt es, dass die schriftliche Meldung ein Tag vorher der Spartenleitung des BKV vorliegt. Ist dies nicht möglich, so muss sie Anfang der nächsten Woche vorliegen.

Ein Vorstarter muss vor der ersten Mannschaft starten; ein Nachstarter startet nach dem Eintreffen und Anmelden bei der Turnierleitung, nach einer kompletten Mannschaft. Wird ein angemeldeter Vor- oder Nachstart nicht wahrgenommen, muss mit der Mannschaft gestartet werden.

 

 

§ 7.        Mannschaftswettbewerbe

 

§ 7.1.     Sportkegler

 

              Eine Mannschaft besteht aus 4 Keglerinnen oder Keglern. Pro Mannschaft dürfen max. 2 Sportkegler /innen eingesetzt werden. Hierbei ist der Status des Sportkeglers/rin wie folgt festgelegt:
"Ein(e) Betriebssportler(in)" ist als Sportkegler anzusehen, wenn er/sie an Meisterschaften eines dem DSKB angeschlossenen Vereins teilnimmt."

 

              Die reine Mitgliedschaft in einem solchen Verein ergibt also nicht den Status eines Sportkeglers.

 

              Wird jemand in dem oben genannten Sinne "Sportkegler", so nimmt er ab dem ersten Start für den DKB beim Betriebssport sofort den Status eines Sportkeglers/in an. Beim Ausscheiden aus dem DSKB - Verein behält er/sie diesen Status bis zum Ende unseres Sportjahres.

 

Vollendet eine “S“-Spielerin im laufenden Jahr das 52. Lebensjahr, ist oder wird also 52 Jahre alt, gilt sie ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres als “A“-Spielerin.

 

Vollendet ein “S“-Spieler im laufenden Jahr das 57. Lebensjahr, ist oder wird also 57 Jahre alt, gilt er ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres als “A“-Spieler.

 

 

§ 7.2.      SG / BSG Zugehörigkeit

 

              

               Mitglieder einer dem BKV Köln angeschlossenen BSG/SG, die nicht an den Wettbewerben der Sparte Kegeln des BKV teilnimmt, können in

               einer Mannschaft einer anderen BSG/SG unter folgenden Bedingungen eingesetzt werden:

 

 

-     Die BSG/SG muss Mitglied des BKV Köln sein.

 

-     Die abgebende BSG/SG ist mit dem Wechsel einverstanden (schriftlich!). Der Einsatz eines/r solchen Sportlers/in, muss vor dem ersten

    Start von der Spartenleitung des BKV Köln genehmigt werden.

-       Die einmal gewählte BSG kann in der laufenden Spielzeit nicht gewechselt werden.

 

-      Betriebssportler, die infolge Wechsel des Arbeitsplatzes zu einer Firma, die keine eigene BSG unterhält, nicht mehr spielberechtigt     sind, können auf Antrag weiter für ihre bisherige BSG  starten. Sie müssen jedoch seit Gründung der Sparte Kegeln in der alten BSG  oder mindestens 3 Jahre für die alte BSG spielberechtigt gewesen sein. Die Bestimmungen für den Einsatz von Gastkeglern sind hier  gleich anzuwenden.

 

-     Ein Kegler, der mindestens 3 Jahre als Gastkegler in einer BSG gekegelt hat, hat nach Gründung einer eigenen Kegelsparte in seinem Unternehmen das Recht zu wählen, ob er weiter bei der BSG, der er bisher angehörte oder bei seiner eigenen BSG kegelt. Wenn er nicht bei seiner eigenen BSG kegelt, muss diese ihr Einverständnis schriftlich dokumentieren.

 

 

§ 7.3.     Mannschaftszugehörigkeit

 

              Hat eine BSG/SG mehrere Mannschaften gemeldet, gilt folgende Regelung für den Einsatz der Spieler:

 

a)    Die Mannschaften werden je BSG/SG mit 1., 2., 3.,.. bezeichnet; dabei wird eine Mannschaft mit kleinerer Nummer als "höher" eingestuft, z.B.: Die 2. Mannschaft ist höher als die 3. und niedriger als die 1. Mannschaft.

 

b)   Die Zugehörigkeit eines Spielers zu einer Mannschaft ergibt sich erst ab dem 2.Dg. in diesem Wettbewerb.

 

c)    In einer niedrigeren Mannschaft darf je Start nur ein/e Kegler/in aus der "nächsthöheren" Mannschaft eingesetzt werden. Damit kann jede/r Kegler/in während des Wettbewerbs außer in seiner Mannschaft nur noch in der nächst niedrigeren oder in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden. Im letzten Fall ist d) zu beachten.

d)   Kegler/innen sind erst nach dem 2. Einsatz in einer höheren Mannschaft, der höchsten Mannschaft zuzuordnen, in der sie gestartet sind.  Z.B.: Wird ein/e Kegler/in aus der 3. Mannschaft zuerst in der 1. und dann in der 2. eingesetzt, so zählt er/sie zukünftig in der Mannschaftszugehörigkeit zur 1.Mannschaft. Startet ein/e Kegler/in zum ersten Mal nach dem 2.Dg., so ergibt sich die Mannschaftszugehörigkeit aus dem Start in der jeweiligen Mannschaft.

 

e)   Der Austausch eines/r Keglers/in während einer Veranstaltung ist ohne Begründung erlaubt. Der/die Auswechselspieler/in kegelt auf das bis dahin erzielte Ergebnis weiter. Ein Austausch darf nur zu einer Zeitverzögerung von höchstens 5 Minuten führen. Ein Auswechseln zählt bei beiden beteiligten Spieler/innen als kompletter Start.

f)     Jede/r Kegler/in kann an einem Spieltag während der Mannschaftsrunde nur einmal starten. Dies gilt auch, wenn z.B. ein Durchgang nicht für alle Gruppen an dem gleichen Tag stattfindet.

 

g)   In den letzten beiden Durchgängen ( 7. + 8. Dg. ) der Mannschaftsrunde, darf kein Spieler oder Spielerin einer höheren Mannschaft in einer niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden, wenn dadurch die höhere Mannschaft nicht vollzählig ist.

 

 

§ 7.4.     Wertung

 

-       In der Mannschaftsrunde wird die von allen vier Startern einer Mannschaft erzielte Holzzahl gewertet. Bei jedem Durchgang des Wettbewerbs erhält die Mannschaft mit der höchsten Holzzahl 8 Punkte, die Nächstniedrigere 7 Punkte usw. Dies gilt auch für Gruppen mit weniger als 8 Mannschaften. In Gruppen mit 9 Mannschaften erhöht sich die Punktzahl um 1, also 9,8,7 usw. und bei 10 Mannschaften dementsprechend. Bei mehr als 8 Mannschaften in einer Gruppe, gilt für alle Gruppen die erhöhte Punkteverteilung. Tritt eine Mannschaft nicht an, so erhält sie 0 Punkte. Besteht an einem Spieltag zwischen Mannschaften im Ergebnis Holzgleichheit, so werden die Punkte der holzgleichen Plätze auf die Mannschaften verteilt.

 

-       Die Mannschaft, die am Ende der Serie die höchste Punktzahl erreicht hat, ist Gruppensieger. Bei Punktgleichheit entscheidet die Summe der erzielten Holzzahlen aller Durchgänge. Ist diese auch gleich, gilt die Mannschaft als besser platziert, die das beste Einzelspieltagsergebnis als Mannschaftsergebnis aufweist.

 

 

§ 7.5.     Auf- und Abstieg

 

Die beiden ersten Mannschaften der B-, C-, D- und E-Gruppen steigen in die nächsthöhere Gruppe auf. Die beiden letzten der A-, B-, C- und D-Gruppe steigen in nächstniedrigere Gruppe ab. Scheidet am Ende der Saison, nach dem letzten Mannschaftswettkampf, eine Mannschaft aus der Runde aus, wird der freie Platz bzw. die freien Plätze, durch einen oder mehrere zusätzliche Aufsteiger der darunter liegenden Gruppe aufgefüllt.

 

 

§ 7.6.     Anschreiberegelung

 

Für jede Mannschaft besteht „Anschreibepflicht“ und sporadisch die Pflicht zur "Listenführung". Im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten der einzelnen BSG/SG‘en werden von der Spartenleitung die Startfolge und die Anschreibezeit sowie die Listenführung für die einzelnen Wettbewerbe festgelegt.

Die als dritte startende Mannschaft schreibt die ersten 4 Starter ( egal ob Vorstarter oder 1. Mannschaft ) und dann schreibt jeder, wenn er von der Bahn kommt. Das heißt: die Kegler/innen der 3. Mannschaft schreiben zweimal.

              Bei der Mannschaftsmeisterschaft ist die als dritte startende Mannschaft für die Listenführung der ersten Hälfte, die als fünfte startende Mannschaft für die Listenführung der zweiten Hälfte des Wettbewerbs verantwortlich.

             

              Die Schreibpflicht bei Bahnanlagen mit Druckern, bleibt für jeden Kegler/in weiterhin bestehen, es beschränkt sich lediglich darauf, die richtigen Gassen zu kontrollieren , die Endzahl der Gasse aufzuschreiben, den Ausdruck an den Wertungszettel zu heften, den Wertungszettel zu unterschreiben und ihn der Listenführung vorzulegen.

           

 

 

§ 8.        Übrige Wettbewerbe

 

Für die Einzel-, Tandem- und Pokalwettbewerbe können abweichende Regelungen gelten. Diese werden mit der Ausschreibung bekannt gegeben.

 

 

§ 9.        Vergehen bei Verstößen

 

              Bei Nichtbeachtung der Spielordnung tritt die Strafordnung in Kraft.

 

 

 

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Strafordnung der Sparte Kegeln

im Betriebssport-Kreisverband Köln

 

 

 

2.    Strafordnung ( STO )

 

 

 

Inhaltsverzeichnis der Strafordnung der Sparte Kegeln

 

 

§ 1 .        Wettspieldurchführung

 

 

§ 2 .        Absagen

 

 

§ 3 .        Spielereinsatz

 

 

§ 4 .        Verfehlungen

 

 

§ 5 .        Sonstige Verstöße

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 1.        Wettspieldurchführung

 

              Die Durchführung der durch den BKV Köln veranstalteten Wettbewerbe, obliegt der Spartenleitung in Verbindung mit dem Sportausschuss.

 

              Die Mannschaften haben rechtzeitig zu dem von der Spartenleitung angesetzten Zeitpunkt anwesend zu sein. Ist dies nicht der Fall, wird sie mit einer Geldstrafe von € 15,00 belegt und verliert ihr Startrecht, wenn der erste Kegler der nachfolgenden Mannschaft den Wettbewerb aufgenommen hat.

Liegt jedoch ein Nichtverschulden vor (Verkehrsunfall, Stau etc.), ist der verantwortliche Leiter im Spiellokal - wenn möglich - telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Der Starter bzw. die Mannschaft kegelt dann nach Eintreffen, sobald die zu diesem Zeitpunkt kegelnde Mannschaft fertig ist.

 

 

§ 2.        Absagen

 

              Die Absage einer kompletten Mannschaft muss mindestens 24 Stunden vor Beginn des Wettkampfes an den Spartenleiter des BKV Köln erfolgt sein (ggf. telefonisch); ansonsten gilt § 1 der Strafordnung. Ein Nachholen des abgesagten Kampfes ist nicht möglich.

 

 

§ 3.        Spielereinsatz

 

              Wird ein nicht spielberechtigter Kegler eingesetzt (§ 7.3. der WO), wird nur das aufgrund der spielberechtigten Kegler erzielte Ergebnis gewertet.
Es ist eine Ordnungsgebühr in Höhe von € 15,00 zu zahlen.

 

 

§ 4.        Verfehlungen

 

              Macht sich die Sparte einer BSG/SG während eines Sportjahres mehrerer Verfehlungen schuldig, so kann die Spartenleitung in Verbindung mit dem Sportausschuss den Antrag auf Ausschluss der Sparte dieser BSG/SG stellen.

 

              Verstößt ein Spieler grob gegen die sportlichen und moralischen Gesetze, kann die Spartenleitung in Verbindung mit dem Sportausschuss je nach schwere der Verfehlung, den Spieler a) schriftlich Verwarnen, b) schriftlich sperren und die Dauer der Sperre festsetzen oder c) vom Spielbetrieb ausschließen..

 

 

§ 5.      Sonstige Verstöße

 

§ 5.1.     Ein Verstoß gegen § 3. , § 7.1. , § 7.3. der WO zieht eine Strafe von € 20,00 nach sich und die Mannschaft wird disqualifiziert.

 

  

§ 5.2.    Ein Verstoß gegen § 7.6. der WO zieht eine Strafe in Höhe von € 10,00 pro nicht angeschriebenen Kegler nach sich. Im Wiederholungsfall kann das den Ausschluss nach § 4. dieser Strafordnung zur Folge haben.

 

§ 5.3.    Nichtvorlage des Spielerpasses wird mit € 5,00 geahndet.

 

 

§ 5.4.    Ein Start ohne Turnschuhe (§ 4. der WO) wird verweigert.

 

 

§ 5.5.    Bei Nichtteilnahme an der Spartenversammlung wird ein Ordnungsgeld in Höhe von € 16,00 fällig.

 

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Rechts- und Verfahrensordnung

der Sparte Kegeln

im Betriebssport-Kreisverband Köln

 

3.    Rechts - und Verfahrensordnung ( RVO )

 

Inhaltsverzeichnis der Rechts- und Verfahrensordnung der Sparte Kegeln

 

§ 1 .        Allgemeines

 

 

§ 2 .        Spartenleitung

 

 

§ 3 .        Sportausschuss

 

 

§ 4 .        Einberufung des Sportausschusses

 

 

§ 5 .        Tagung und Beschlussfähigkeit des Sportausschusses

 

§ 6 .        Protest

 

 

§ 7 .        Urteil

 

  

 

 

 

§ 1.   Allgemeines

 

        Die Überwachung der Einhaltung der sportlichen und moralischen Gesetze sowie der Durchführungs-

        bestimmungen obliegen der Spartenleitung in Verbindung mit dem Sportausschuss.

 

§ 2.  Spartenleitung

 

        Die Spartenleitung setzt sich zusammen aus dem Spartenleiter, dem Stellvertreter und zwei Beisitzern

        (§ l7. der Satzung des BKV Köln). Diese ist berechtigt, Verstöße gegen die Spielordnung zu ahnden.

 

 

§ 3.  Sportausschuss

 

        Der Sportausschuss setzt sich zusammen aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, einem/r

        Beisitzer/in und zwei Stellvertreter/innen (§ 17. der Satzung des BKV Köln).

        Von einer BSG können höchstens zwei Mitglieder dem Sportausschuss angehören. Der Sportausschuss

        wird auf einer Spartenversammlung gewählt. Die Wahlperiode entspricht der für die Spartenleitung

        gültigen Perioden.

 

 

§ 4.  Einberufung des Sportausschusses

 

        Die Spartenleitung überweist, sobald sie eine Verfehlung im Sinne des § 1. feststellt oder ein Protest

        einer BSG/SG vorliegt, den Streitfall an den Vorsitzenden des Sportausschusses. Dieser beruft den

        Sportausschuss ein.

 

 

§ 5.  Tagung und Beschlussfähigkeit des Sportausschusses

 

        Die Leitung einer Sitzung des Sportausschusses liegt in den Händen des Vorsitzenden. Dieser bestimmt

        den Protokollführer.

 

        Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses

        anwesend sind. Diese dürfen jedoch nicht befangen sein.

 

 

§ 6.  Protest

 

        Liegt ein Protestgrund vor, ist dieser innerhalb von 8 Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich an die

        Spartenleitung einzureichen und eine Gebühr von € 30,00 an den BKV-Köln einzuzahlen.

 

        Ist die Protestgebühr nicht spätestens 7 Tage nach Einreichung des Protestes eingegangen, so gilt dieser

        als zurückgezogen und verfällt.

 

        Die beteiligten Parteien müssen eingeladen werden, wobei jedoch nur eine Person jeder Partei

        zugelassen wird, die eine Vertretungsvollmacht vorweisen muss.

 

§ 7.  Urteil

 

        Das Urteil mit der Begründung ist schriftlich niederzulegen, von den Mitgliedern des tagenden

        Sportausschusses zu unterschreiben und den Beteiligten zuzustellen. Dieses Urteil gilt dann

        als endgültig.

 

 

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Durchführungsbestimmungen für die
Pokal-Meisterschaft des

BETRIEBSSPORT-KREISVERBANDES

KÖLN / SPARTE KEGELN

 

 

4.      Pokal - Meisterschaft (Stadt - Anzeiger – Pokal) ( POM )

 

§ 1.        Der Stadt-Anzeiger-Pokal wird wie folgt ausgetragen:

             

              Es darf nur mit einheitlichen Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durchmesser, geworfen werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.

 

              Gekegelt werden 8 Bahnen je eine Stadt-Anzeiger - Partie. Auf jedes der 6 Bilder werden 2 Kugeln geworfen. Fällt ein Bild mit einer Kugel, wird die "Stina" aufgesetzt, eine Ausnahme bildet das Bild 4 (siehe unten).

1. Bild: Volle
2. Bild: Schräge 6 links
3. Bild: Schräge 6 rechts
4. Bild: Vorderkranz
5. Bild: Blätter (auch Häuschen genannt)
6. Bild: Hinterkranz

 

              Bei Bild 4 muss das Vorderholz stehen bleiben und links und rechts getroffen werden. Gelingt dies nicht, zählt das Bild Null. Werden beim ersten Wurf die 2 Damen und 2 Bauern abgeräumt, wird das Bild noch einmal aufgestellt und dann muss in die andere Gasse geworfen werden.

 

§ 2.        Der Sieger wird durch die höchste Gesamtholzzahl ermittelt. Bei Holzgleichheit gilt als Sieger, wer das höchste Einzelspielergebnis erzielt hat. Bei Gleichheit gilt das Zweithöchste usw.

 

              Sollte bei allen 8 Einzelergebnissen kein Sieger zu ermitteln sein, werden die Einzelbilder und zwar vom letzten Bild an rückwärts zur Ermittlung des Siegers herangezogen.

 

§ 3.         Bei der Mannschaftswertung müssen die 4 Kegler, die zu einer Mannschaft gehören, vor dem Start bekannt gegeben werden. Der Mannschaftssieger wird genau wie der Einzelsieger ermittelt; nur dass bei Gleichheit des Gesamtmannschaftsergebnisses, hier das höhere Einzelergebnis eines Keglers zählt.

 

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Durchführungsbestimmungen für die
Einzel-Meisterschaft des

BETRIEBSSPORT-KREISVERBANDES

KÖLN / SPARTE KEGELN

 

 

5.      Einzel – Meisterschaft ( EIM )

 

§ 1         Die BKV Einzelmeisterschaft wird wie folgt ausgetragen:

             

-    Es darf nur mit einheitlichen Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durchmesser, geworfen werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.

-    Am Wettkampftag darf auf den zu spielenden Bahnen vor dem Turnier nicht trainiert werden.

 

-    Es werden 100 Kugeln "kombiniert" gekegelt, in folgender Reihenfolge:
25 Kugeln linke Gasse VOLLE
25 Kugeln rechte Gasse ABRÄUMEN
25 Kugeln rechte Gasse VOLLE
25 Kugeln linke Gasse ABRÄUMEN

-    Wird die vorgeschriebene Gasse nicht getroffen, zählt der Wurf "NULL" und es wird neu aufgestellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kugel die nicht zur geforderten Gasse gehörenden Gassenkegel trifft. Das heißt: rechte Gasse - Kegel 2 und/oder 4 = linke Vorderdame und/oder linker Bauer bzw. linke Gasse - Kegel 3 und/oder 6 = rechte Vorderdame und/oder rechter Bauer.

 

-    Beim ABRÄUMEN wird mit "Kranzwertung" gekegelt; es wird also wieder die VOLLE aufgestellt, wenn alle Kegel gefallen sind oder nur noch der König steht. Im letzten Fall werden jedoch nur 8 Holz gewertet.

 

§ 2          Die Einzelmeisterschaft wird an drei verschiedenen Terminen und auf verschiedenen Bahnanlagen ausgetragen, diese werden vor der Saison von der Spartenleitung festgelegt. Den Startplan erstellt die Spartenleitung. Es besteht für den 1. und 2. Dg. die Möglichkeit eines Vorstarts, maximal 14 Tage vor dem eigentlichen Wettkampf auf den jeweiligen Bahnen, der schriftlich beantragt werden muss.

 

§ 3         Es wird in acht Klassen gewertet. Bei Holzgleichheit nach drei Durchgängen, wird die gleiche

              Platzierung belegt.

 

Damen A,    Damen S,    Damen A Senioren,   Damen S Senioren,

Herren A,    Herren S,    Herren A Senioren,    Herren S Senioren,

 

§ 4         Das Startgeld wird in der gesonderten Ausschreibung festgelegt. Die Siegerehrung findet an der

              Saison-Gesamtsiegerehrung beim Tandem 400 statt.

 

 

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Durchführungsbestimmungen für die
Tandem-Meisterschaft des

BETRIEBSSPORT-KREISVERBANDES

KÖLN / SPARTE KEGELN

 

 

6.      Tandem – Meisterschaft ( TAM )

 

§ 1         Die BKV Tandemmeisterschaft wird wie folgt ausgetragen:

             

-    Es darf nur mit einheitlichen Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durch-messer, geworfen werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.

-    Am Wettkampftag darf auf den zu spielenden Bahnen vor dem Turnier nicht trainiert werden.

 

-   Gekegelt werden 8 Bahnen durchgehendes Räumen, mit stetigem Anwurfwechsel der Kegler, sowohl beim Tandem 400 , wie auch beim Mixed 200. Gestartet wird im Blockstart.

 

-   Beim Tandem 400 wird auf jeder Bahn, sowohl die linke, wie auch die rechte Gasse geworfen, das heißt also 50 Kugeln pro Bahn, alle Paare fangen mit der linken Gasse an, im Wechsel L, R, R, L usw.

 

-   Beim Mixed 200 werden pro Bahn 25 Kugeln geworfen, die Gassen in der Reihenfolge der Bahnen, das heißt: 1 = L,  2 = R,  3 – R,  4 = L, 5 = L,  6 = R,  7 = R,  8 = L,

 

-   Wird die vorgeschriebene Gasse nicht getroffen, zählt der Wurf "NULL" und es wird neu aufgestellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kugel die nicht zur geforderten Gasse gehörenden Gassenkegel trifft. Das heißt: rechte Gasse - Kegel 2 und/oder 4 = linke Vorderdame und/oder linker Bauer bzw. linke Gasse - Kegel 3 und/oder 6 = rechte Vorderdame und/oder rechter Bauer.

 

-   Beim ABRÄUMEN wird mit "Kranzwertung" gekegelt; es wird also wieder die VOLLE aufgestellt, wenn alle Kegel gefallen sind oder nur noch der König steht. Im letzten Fall werden jedoch nur 8 Holz gewertet.

 

§ 2       Die Tandemmeisterschaft wird auf einer 8 Bahnenanlagen ausgetragen. Den Termin wird vor der Saison

            von der Spartenleitung festgelegt. Den Startplan erstellt die Spartenleitung.

 

§ 3         Es wird in sechs Klassen gewertet. Bei Holzgleichheit zählt die höhere Räumgasse.

                  Tandem Damen A,    Tandem Damen S,   

                  Tandem Mixed A,      Tandem Mixed S,

                  Tandem Herren A,    Tandem Herren S,

 

§ 4         Das Startgeld wird in der gesonderten Ausschreibung festgelegt. Die Siegerehrung findet im Anschluss

              an das Tandemturnier statt.

 

 

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Durchführungsbestimmungen für den
Spiegelglas-Pokal Wettbewerb des

BETRIEBSSPORT-KREISVERBANDES

KÖLN / SPARTE KEGELN

 

 

7.        Spiegelglas-Pokal ( SGP )

 

§ 1         Der Spiegelglas-Pokal wird wie folgt ausgetragen:

             

-   Es darf nur mit einheitlichen Kugeln, die sich auf den Bahnanlagen befinden, von 16 cm Durch-messer, geworfen werden. Eigene Kugeln sind nicht erlaubt.

 

-   Wenn 100 Kugeln "kombiniert" gefordert sind, muss in folgender Reihenfolge geworfen werden:
25 Kugeln linke Gasse VOLLE
25 Kugeln rechte Gasse ABRÄUMEN
25 Kugeln rechte Gasse VOLLE
25 Kugeln linke Gasse ABRÄUMEN

-   Am Wettkampftag darf auf den zu spielenden Bahnen vor dem Turnier nicht trainiert werden.

 

-   Wird die vorgeschriebene Gasse nicht getroffen, zählt der Wurf "NULL" und es wird neu aufgestellt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Kugel die nicht zur geforderten Gasse gehörenden Gassenkegel trifft. Das heißt: rechte Gasse - Kegel 2 und/oder 4 = linke Vorderdame und/oder linker Bauer bzw. linke Gasse - Kegel 3 und/oder 6 = rechte Vorderdame und/oder rechter Bauer.

 

-   Beim ABRÄUMEN wird mit "Kranzwertung" gekegelt; es wird also wieder die VOLLE aufgestellt, wenn alle Kegel gefallen sind oder nur noch der König steht. Im letzten Fall werden jedoch nur 8 Holz gewertet.

 

§ 2         Unter allen teilnehmenden Mannschaften werden Paarungen ausgelost, die zuerst gezogenen BSG’en

              laden den Gegner auf die Trainingsbahnen ein. Einen Terminrahmen gibt die Spartenleitung vor.

              Die Sieger und eventuelle Freilose der 1.Runde kommen in die 2.Runde und werden dort wieder zu

              Paarungen ausgelost. Ebenso geht es weiter in die 3.Runde. Im Endspiel stehen dann die drei letzten

              Mannschaften, die um den Gewinn des Spiegelglas-Pokals kegeln.

 

§ 4         Es wird kein Startgeld erhoben, da die Austragung ausschließlich während des Trainings der jeweiligen

              BSG’en stattfindet.

 

 

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Durchführungsbestimmungen für den
Mannschafts-Wettbewerb des

BETRIEBSSPORT-KREISVERBANDES

KÖLN / SPARTE KEGELN

 

 

8.        Mannschafts-Meisterschaft ( MAM )

 

 

§ 1       Die BKV Mannschaftsmeisterschaft wird wie folgt ausgetragen:

 

            Austragungsmodus siehe § 7 der Wettspielordnung der Sparte Kegeln des BKV Köln.

 

 

§ 2       Die Terminplanung wird mit den Spartenleitern auf der Spartenversammlung abgestimmt. Die

            Startpläne werden von der Spartenleitung erstellt.

 

 

§ 3       Schreibunterlagen sind in den Schreibboxen auf jeder Bahnanlage vorhanden.

 

 

§ 4       Die neuen Spielberichte werden den jeweiligen Spartenleitern per Post, vor den Wettkämpfen,

            zugeschickt.

 

§ 5       Die Auswertung wird nach Eingang aller ausgefüllten Spielberichte durchgeführt.

 

 

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