WETTSPIELORDNUNG

 

 

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1.    Allgemeiner Teil

 

2.    Spielberechtigung

3.    Turniere

4.    Verbandsmeisterschaften des BKV Köln

5.    Mannschaftsmeldungen

6.    Prüfen der Spielberechtigung

7.    Mannschaftsaufstellung; Spielberichte; Bälle

8.    Einsatz von Ersatzspielern

9.    Nichtantreten

10.    Spielwertung; Tabellen

 

11.    Spielregeln

12.    Spielabbruch; Ersatzspieler

13.    Spielberichte

14.    Spielplan

15.    Rechtsordnung

16.    Gültigkeit der WSPO

 

1. Allgemeiner Teil

Zweck der WSPO des BKV Köln ist es, einheitliche Richtlinien für den Ten­nisspiel­betrieb innerhalb des Kreisverbandes zu schaffen. Die WSPO ist der Satzung des BKV Köln als Anhang zugeordnet, kann jedoch durch Be­schluss einer Spartenver­sammlung in einzelnen Punkten oder im ganzen geän­dert werden. Anträge sind durch die Spartenleiter oder deren Vertreter der ein­zel­nen BSG'en spätestens 4 Wochen vor einer Versammlung schriftlich zur Geschäftsstelle einzureichen. Anträge können auch von der Spartenleitung Tennis im BKV Köln eingereicht werden.(Versammlung mind. 1 mal jährlich).

 

Die BSG' en sind verpflichtet einen Teilnehmer zu entsenden. Bei Nichtteil­nahme wird ein Ordnungsgeld entsprechend der Rechtsordnung festgesetzt. Weitere Ver­sammlungen finden nach Bedarf bzw. auf Antrag von mind. 5 BSG'en statt.

 

Die WSPO des BKV gilt für alle Wettspielveranstaltungen des Kreisverbandes Köln. Die Regeln der WSPO müssen befolgt werden.

Im übrigen gelten entsprechend

a) die Wettspielordnung des DTB,

b) die Spielregeln des DTB,

       soweit die WSPO des BKV Köln nichts anderes bestimmt.

Wo in dieser WSPO der Begriff "Spieler" verwandt wird, gilt er für alle ange­führten

       Kategorien von Tennisspielerinnen und Tennisspielern.

Spielleitende Stelle zur Beaufsichtigung des Spielbetriebes im BKV Köln ist die Spartenleitung Tennis des BKV Köln.

 

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2. Spielberechtigung

Voraussetzung für die Spielberechtigung eines Spielers ist die Mitgliedschaft seiner BSG/SG im BKV Köln. Während der Verbandsspiele des BKV Köln ( Winterrunde/ Pokalturnier ) darf ein Spieler nur für eine BSG Rundenspiele be­streiten.

 

Spielberechtigt sind alle Spieler, die bis zum Meldetermin ( wird jeweils von der Spartenleitung festgelegt ) des laufenden Spieljahres einen gültigen Spielerpass des BKV Köln vorweisen können. Anträge sind, unter Verwendung der Passan­tragsfor­mulare, an die Passstelle des BKV Köln zu richten.

 

Die Spielerlaubnis beginnt mit Eingang des Antrages bei der Geschäftsstelle des BKV Köln. Die Startberechtigung für Turniere etc. richtet sich nach den je­weiligen Meldeterminen

Wenn bis zum 15.12. des laufenden Jahres keine Rücksendung der nicht mehr be­nötigten Pässe an die Passstelle des BKV Köln erfolgt, werden automatisch alle bestehenden Pässe einer BSG für das nächste Jahr verlängert.

 

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 3. Turniere

Der BKV erkennt als offizielle Turniere an :

                 a) Verbandsrunden Damen / Herren / Seniorinnen /Senioren

                 b) Ranglistenturniere

          c) Vergleichskämpfe auf Bezirks- und Landesebene

                 d) Pokalturniere

Alle Turniere bedürfen der Zustimmung der Spartenleitung des BKV Köln

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4. Verbandsmeisterschaften des BKV Köln

Die Verbandsspiele werden zur Zeit in folgenden Wettbewerben ausgeführt :

     Winterhallenrunde

                 a) Damen

                 b) Herren

                 c) Seniorinnen

Falls weniger als 5 Mannschaften für die Damenklasse melden findet diese Runde nicht statt.

                        d) Senioren

 

Die Spieler zu c) und d) müssen bei Beginn der Winterrunde das 40. Lebens­jahr vollendet haben, d.h. sie müssen 40 Jahre alt sein.

 

Jeder Verein, der Mitglied im BKV ist, kann an den Verbandsrunden teilneh­men.

Ausnahmsweise können auch aus benachbarten Kreisverbänden Mannschaf­ten an den Turnieren etc. des BKV Köln teilnehmen. Der andere Kreisverband muss schrift­lich das Einverständnis hierzu erklären. Die Spieler müssen Pässe des BKV Köln besitzen.

Zur Teilnahme melden die Vereine Ihre Mannschaften auf den vom BKV vor­gese­henen Formularen. Mit Abgabe der Meldung unterwirft sich der Verein dieser WSPO und allen Ergänzungsbestimmungen, die jeweils bekannt gege­ben werden.

Eine Bildung von Spielgemeinschaften, bestehend aus 2 oder mehr BSG'en, ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Die Startgebühren werden vom BKV Köln, nach Festsetzung durch die Spar­tenlei­tung, in Rechnung gestellt ( s. Abgabenordnung des BKV Köln ).

 

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5. Mannschaftsmeldungen

Für die Verbandsspiele - Winterhallenrunde - muss der Verein seine Spieler mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Spielerpassnummer in der Reihen­folge der Spielstärke mit Ersatzspielern melden. Der Mannschaftsführer und dessen Vertreter sind namentlich zu benennen. Die Mannschaftsmeldungen können beliebig viele Namen enthalten.

Jeder Spieler darf nur für eine BSG, in der er Mitglied ist, und nur in einer Mann­schaft gemeldet sein. Nicht gemeldete Spieler sind nicht spielberechtigt. Dies gilt auch wenn Sie im Besitz eines Spielerpasses sind. Nachmeldungen sind bis 14 Tage vor Beginn der Winterrunde bzw. entsprechend der Turnier­ausschreibung möglich.

 

Lässt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler teilnehmen, so wird die­ses Spiel mit

                                                                 0 : 6 ; 0 : 6

als verloren gewertet. Dies gilt auch, wenn die Mannschaftsaufstellung nicht ent­sprechend der Mannschaftsmeldung erfolgt.

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6. Prüfen der Spielberechtigung

Vor Beginn des Spieles haben die Mannschaftsführer unaufgefordert die Spie­ler­pässe der Spieler vorzulegen und gegenseitig zu prüfen.

Als Spielerausweis gilt grundsätzlich der Spielerpass des BKV Köln.      

Sollte ein Spieler am Spieltag seinen Spielerausweis nicht vorlegen können, so kann er sich mit dem Personalausweis o. ä. ausweisen. Dies muss jedoch im Spielbericht besonders vermerkt werden. Die Spielerpassnummer ist anzuge­ben. Die jeweilige BSG verpflichtet sich, den gültigen Spielerpass unverzüglich der Spartenleitung zur Über­prüfung vorzulegen.

 

 

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7. Mannschaftsaufstellung; Spielberichte; Bälle

Jede Mannschaft besteht grundsätzlich aus 3 Einzelspielern und 1 Doppel. Die Einzelspieler dürfen nicht im Doppel eingesetzt werden.

 

Vor Beginn des Wettkampfes sind die Spieler namentlich entsprechend der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung in den Spielbericht einzutragen. Der Mann­schaftsführer der Gastmannschaft übergibt dem Gastgeber seine Mann­schaftsauf­stellung und dieser überträgt die Namen in den Spielbericht, ohne seine vorher fest­gelegte Aufstellung ändern zu dürfen.

Die im Spielbericht eingetragenen Spieler müssen 15 Minuten vor Wettkampf­beginn anwesend sein. Sind nicht alle drei Einzelspieler anwesend, so müssen die anwe­senden Einzelspieler nach oben aufrücken. Das Doppel ist in jedem Falle vorrangig zu den Einzeln zu spielen.

Eine Änderung des Spielberichtes ist nur mit Zustimmung der anderen Mann­schaft möglich, wenn der verspätet eintreffende Spieler spätestens 5 Minuten vor dem festgesetzten Spieltermin spielbereit ist.

In diesen Fällen wird das dritte Einzel und evtl. auch das zweite Einzel mit

                                                                      6 : 0 ; 6 : 0

für die andere Mannschaft gewertet.

Die Reihenfolge der Spielpaarungen werden, wenn ausnahmsweise nicht auf 4 Plätzen parallel gespielt wird, in folgender Reihenfolge bestritten:

          1. Einzel vor 2. Einzel und 3. Einzel danach Doppel

Die Mannschaftsführer dürfen ausnahmsweise eine andere Spielfolge verein­baren. Bei dieser Spielansetzung müssen die in der "2.Runde" angesetzten Spieler max. 1 Stunde nach Beginn des ersten Spieles spielbereit in der Halle anwesend sein.

Für den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers wird, entsprechend der

Rechtsordnung ein Ordnungsgeld von 10,-- Euro erhoben.

Jede Mannschaft hat pro Wettkampf 6 neue Bälle der vom DTB aktuell vorgeschriebenen Marken für Damen / Herren bzw. Seniorinnen / Senioren oder der Marke Dunlop Turnier zu stellen.

 

 

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8. Einsatz von Ersatzspielern

Ist für eine Mannschaft der Einsatz von Ersatzspielern erforderlich, sind diese zu­nächst ab Platz 6 der Mannschaftsaufstellung dieser Mannschaft einzuset­zen. Ist darüber hinaus für eine Mannschaft der Einsatz von Ersatzspielern notwendig, können alle für den gleichen Wettbewerb gemeldeten Spieler eingesetzt werden. Jeder Spieler darf jedoch nur in der für ihn gemeldeten Mannschaft und als Ersatzspieler lediglich in einer einzigen höheren Mannschaft spielen. Die Reihenfolge der Ersatz stellenden Mannschaft ist jedoch einzuhalten.   

Für den Einsatz von Ersatzspieler aus Senioren-/Seniorinnenmannschaften in Her­ren-/Damenmannschaften gilt sinngemäß das in Absatz 1 Gesagte.

Für den Einsatz von Ersatzspielern aus Herren-/Damenmannschaften in Senioren-/Seniorinnenmannschaften gilt sinngemäß das in Absatz 1 Gesagte. Voraussetzung hierfür ist, dass der Spieler das 40. Lebensjahr vor Beginn der Wintersaison vollendet hat. Ersatzspieler aus ersten Herrenmannschaften der Disziplin HERREN, Gruppe A, in Seniorenmannschaften müssen vor den Spielern der Seniorenmannschaft, ihrer Meldefolge entsprechend, eingesetzt werden.

Ein Spieler der insgesamt zum dritten Mal als Ersatz eingesetzt wird, spielt sich in dieser Mannschaft fest und ist für die Mannschaft, für die er gemeldet war, nicht mehr spielberechtigt.

Ersatzspieler sind im Spielbericht als solche zu kennzeichnen. Ein Spieler darf an demselben Spieltag nur in 1 Mannschaft eingesetzt werden.

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9. Nichtantreten

Tritt eine Mannschaft zu einem angesetzten Verbandsmeisterschaftsspiel nicht an, so werden alle Spiele mit

0 : 6 ; 0 : 6

als verloren gewertet.

Eine Mannschaft gilt auch als nicht angetreten, wenn sie mit weniger als 3 Spielern zum Wettkampf erscheint.

Für Nichtantreten wird nach der Rechtsordnung ein Ordnungsgeld von

            a)  75,-- Euro ohne vorherige Absage

            b)  25,-- Euro bei rechtzeitiger Absage

erhoben.


Die Absage hat spätestens am Mittwoch vor dem Spieltag telefonisch bei der Spar­tenleitung des BKV Köln und dem Spartenleiter der anderen BSG zu er­folgen. Es ist auf jeden Fall ein schriftliche Absage, mit Angabe des Grundes, an die Geschäfts­stelle des BKV Köln, Haus des Kölner Sports, Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln, einzurei­chen.

 

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10. Spielwertung; Tabelle

Für den Stand in der Tabelle der Gruppen wird nach Punkten gewertet. Jeder gewonnene Wettkampf zählt 2 Pluspunkte, jeder verlorene Wettkampf wird mit 2 Minuspunkten gewertet. Bei einem Unentschieden erhält jede Mannschaft 1 Plus­punkt.

Ist in einem Spiel ( Einzel oder Doppel ) ein Satz nach Zeitablauf unentschie­den, oder noch nicht begonnen, so wird dieser Satz mit jeweils 0,5 Punkten gewertet. Für die Wettkampfpunkte erfolgt eine analoge Anwendung dieser Regel. Bei gleichen Punktverhältnissen von 2 oder mehr Mannschaften ent­scheidet die Differenz der Wettkampfpunkte, dann Sätze, dann Spiele.

 

Sollte sich dennoch keine Reihenfolge in der Tabelle ergeben, so findet ein Entscheidungsspiel statt, wenn hierdurch Auf- oder Absteiger, ermittelt werden müssen.

 

Es steigen in den Herrenklassen grundsätzlich 2 Mannschaften in die nächste Gruppe auf bzw. in die untere Gruppe ab. Bei den Damenklassen steigt grund­sätz­lich eine Mannschaft auf oder ab.

 

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11. Spielregeln

 

Die Spieldauer beträgt, einschließlich 5 Minuten Einspielzeit maximal 90 Minuten. Dies gilt auch dann, wenn durch frühere Beendigung des vorherigen Spieles mehr Zeit zur Verfügung stünde.

 

Innerhalb dieser Zeit werden 2 Sätze gespielt. Beim Stande von 6 : 6 in einem Satz wird TIE-BREAK gespielt.

Sollten innerhalb dieser Zeit 2 komplette Sätze nicht abgewickelt werden, so gilt der Spielstand nach 90 Minuten. der laufende Satz wird für den führenden Spieler als gewonnen gewertet, wobei nur komplett gespielte Spiele gewertet werden.

                                                                       

Sollte sich nach 2 Sätzen ein Gleichstand in den Sätzen ergeben, so erfolgt ein TIE-BREAK (nach alter Regel bis 7, bei mindestens 2 Punkten Abstand). Dieser TIE-BREAK wird jedoch nur gewertet wenn es innerhalb des Zeitlimits komplett abgewickelt wird. Ansonsten erfolgt eine Punkteteilung.

 

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12. Spielabbruch; Ersatzspieler

Bricht ein Einzelspieler ( Doppelspieler ) ein begonnenes Wettspiel vor dessen Beendigung ab, oder wird das Wettspiel durch das Verschulden eines Spielers ab­gebrochen, so werden die bis zum Abbruch von ihm/ihnen gewonnenen Spiele und Sätze gewertet. Die zum Gewinn des Wettspieles noch erforderli­chen Spiele bzw. Sätze werden für den/die Gegner gewertet.

 

Ein Spiel hat begonnen, wenn der erste Punkt erzielt worden ist. Ersatzspieler dür­fen nur in nicht begonnenen Spielen eingesetzt werden. Einem Ersatzspie­ler stehen erneut 5 Minuten Einspielzeit zur Verfügung. Die Gesamtspielzeit verkürzt sich hier­durch entsprechend.

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13. Spielberichte

Die Berichterstattung erfolgt unter Benutzung der vom Sportausschuss zuge­lassenen Formulare.

Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben.

Der Spielbericht ist in 3-facher Ausfertigung zu erstellen, davon erhalten die Spiel­führer je ein Exemplar. Das Original ist in den jeweiligen Ordnern "Sparte Tennis" in der Tennishalle abzuheften.

 

Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft ist für das ordnungsgemäße Aus­füllen des Spielberichtes und die Ablage im Ordner der Sparte Tennis verant­wortlich. Liegt kein Spielbericht vor, bzw. kann nicht nachgereicht werden, wertet die Spartenlei­tung das

       Spiel mit

                                                               8 : 0 ; 8 : 0 ; 48 : 0

       für die Gastmannschaft als gewonnen.

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14. Spielplan

Die im Spielplan festgelegten Termine sind bindend.

 

Eine Verlegung des Spieles ist nur mit besonderer Genehmigung der Sparten­leitung zulässig. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung erforderlich.

 

Die Spiele eines Wochenendes gelten, bezüglich des Einsatzes der Spieler, als 1 Spieltag !

 

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15. Rechtsordnung

Die Rechtsordnung ist Bestandteil dieser WSPO.

 

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16. Gültigkeit der WSPO

Die ursprüngliche WSPO wurde auf der Spartenversammlung am 10.03.1998 be­schlossen und mit Rundschreiben 2/98 vom 23. 02.1998 bekannt gegeben.

Änderungen wurden mit Rundschreiben 1 / 02 vom 21. 2. 2002 bzw. 4 / 04 vom 1. 5. 2004 endgültig beschlossen und treten – mit Beginn der Winterrunde 2002 /03 ab dem 01.10.2002 bzw. mit Beginn der Winterrunde 2004 / 05 ab dem 1. 10. 2004 in Kraft..

       Änderungen wurden mit RS 7 / 2007 beschlossen und auf der Jahresspartenversammlung 2008 endgültig verabschiedet. Sie treten mit der Spielzeit 2007 / 2008 ab 1. 10. 2007 in Kraft..

 

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