2.
Spielberechtigung
3.
Turniere
4.
Verbandsmeisterschaften des BKV Köln
5.
Mannschaftsmeldungen
8.
Einsatz
von Ersatzspielern
9.
Nichtantreten
11.
Spielregeln
12.
Spielabbruch;
Ersatzspieler
13.
Spielberichte
14.
Spielplan
15.
Rechtsordnung
16.
Gültigkeit
der WSpO
1.
Allgemeiner Teil
Zweck
der WSpO des BKV Köln ist es, einheitliche Richtlinien für den Tennisspielbetrieb
innerhalb des Kreisverbandes zu schaffen. Die WSpO ist der Satzung des BKV Köln
als Anhang zugeordnet, kann jedoch durch Beschluss einer Spartenversammlung
in einzelnen Punkten oder im ganzen geändert werden. Anträge sind durch die
Spartenleiter oder deren Vertreter der einzelnen BSG'en spätestens gemäß der
Terminangabe in der Einladung vor einer Versammlung schriftlich einzureichen.
Anträge können auch von der Spartenleitung Tennis im BKV Köln eingereicht
werden. Die Spartenversammlung muss mindestens
einmal jährlich durchgeführt werden.
Die
BSG' en sind verpflichtet einen Teilnehmer zu entsenden. Bei Nichtteilnahme
wird ein Ordnungsgeld entsprechend der Rechtsordnung festgesetzt. Weitere Versammlungen
finden nach Bedarf bzw. auf Antrag von mindestens 5 BSG'en statt.
Die WSpO des BKV gilt
für alle Wettspielveranstaltungen des Kreisverbandes Köln. Die Regeln der WSpO
müssen befolgt werden.
a)
die Wettspielordnung des DTB,
b)
die Spielregeln des DTB,
soweit die WSpO des BKV Köln nichts
anderes bestimmt.
Spielleitende
Stelle zur Beaufsichtigung des Spielbetriebes im BKV Köln ist die
Spartenleitung Tennis des BKV Köln.
2. Spielberechtigung
Voraussetzung
für die Spielberechtigung eines Spielers ist die Mitgliedschaft seiner BSG/SG
im BKV Köln. Während der Verbandsspiele des BKV Köln (Winterrunde/Pokalturnier)
darf ein Spieler nur für eine BSG Rundenspiele bestreiten. In der Disziplin „Mixed“
kann in Abstimmung mit der Spartenleitung eine Spielgemeinschaft aus 2 BSG’en
gebildet werden.
Spielberechtigt
sind alle Spieler, die bis zum Meldetermin ( wird jeweils von der
Spartenleitung festgelegt ) des laufenden Spieljahres einen gültigen Spielerpass
des BKV Köln vorweisen können. Anträge sind, unter Verwendung der Passantragsformulare,
an die Passstelle des BKV Köln zu richten.
Die Spielerlaubnis beginnt mit
Eingang des Antrages bei der Geschäftsstelle des BKV Köln. Die
Startberechtigung für Turniere etc. richtet sich nach den jeweiligen
Meldeterminen
Wenn bis zum
3. Turniere
Der
BKV erkennt als offizielle Turniere an:
a)
Verbandsrunden Damen / Herren / Seniorinnen /Senioren / Mixed
b)
Einzel-, Doppelmeisterschaften
c)
Ranglistenturniere
d) Vergleichskämpfe auf Bezirks- und
Landesebene
e) Pokalturniere
Die Verbandsspiele
können zurzeit in folgenden Disziplinen durchgeführt werden:
a) Damen
b) Herren
c)
Seniorinnen
d)
Senioren
e)
Mixed
Bei weniger als 4 gemeldeten
Mannschaften in einer Disziplin findet diese
nicht statt.
Die Spieler zu c) und
d) müssen bei Beginn der Winterrunde das 40. Lebensjahr vollendet haben, d.h.
sie müssen 40 Jahre alt sein. Ausnahmen können auf Antrag einer BSG durch die
Spartenleitung Tennis genehmigt werden.
Jeder Verein (BSG), der Mitglied im BKV
ist, kann an den Verbandsrunden teilnehmen.
Ausnahmsweise können auch aus
benachbarten Kreisverbänden Mannschaften an den Turnieren, etc. des BKV Köln
teilnehmen. Der andere Kreisverband muss schriftlich das Einverständnis hierzu
erklären. Die Spieler müssen Pässe des BKV Köln besitzen.
Zur Teilnahme melden die Vereine
(BSG’en) Ihre Mannschaften auf den vom BKV vorgesehenen Formularen. Mit
Abgabe der Meldung unterwirft sich der Verein (BSG) dieser WSpO und allen
Ergänzungsbestimmungen, die jeweils bekannt gegeben werden.
Die Startgebühren
werden vom BKV Köln, nach Festsetzung durch die Spartenleitung, in Rechnung
gestellt (s. Abgabenordnung des BKV Köln).
5. Mannschaftsmeldungen
Für die
Verbandsspiele - Winterhallenrunde – muss der Verein (BSG) seine Spieler mit
Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Spielerpassnummer in der Reihenfolge der
Spielstärke mit Ersatzspielern melden. Der Mannschaftsführer und dessen
Vertreter sind namentlich zu benennen. Die Mannschaftsmeldungen können beliebig
viele Namen enthalten.
Jeder Spieler darf nur – mit
Ausnahme Disziplin Mixed - für eine BSG, in der er Mitglied ist, gemeldet sein.
Spieler Ü40 einer Herren-,
Damenmannschaft können auch in einer Seniorenmannschaft
Herren / Damen spielen.
Umgekehrt können Spieler aus Seniorenmannschaften auch in Herren-,
Damenmannschaften spielen.
In Mixed Mannschaften können Spieler aus
allen anderen Disziplinen spielen.
Nicht gemeldete Spieler sind
nicht spielberechtigt. Dies gilt auch wenn Sie im Besitz eines Spielerpasses
sind. Nachmeldungen sind bis 14 Tage vor Beginn der Winterrunde bzw.
entsprechend der Turnierausschreibung möglich.
Lässt ein Verein (BSG) einen
nicht spielberechtigten Spieler teilnehmen, so wird dieses Spiel mit
0
: 6 ; 0 : 6
als verloren gewertet. Dies gilt auch,
wenn die Mannschaftsaufstellung nicht entsprechend der Mannschaftsmeldung
erfolgt.
6. Prüfen der Spielberechtigung
Vor Beginn des Spieles haben
die Mannschaftsführer unaufgefordert die Spielerpässe der Spieler vorzulegen
und gegenseitig zu prüfen.
Als
Spielerausweis gilt grundsätzlich der Original -
Spielerpass des BKV Köln bzw. eine Kopie für den Spieler, der in mehreren
Disziplinen spielberechtigt ist.
Sollte
ein Spieler am Spieltag seinen Spielerausweis nicht vorlegen können, so kann er
sich mit dem Personalausweis o. ä. ausweisen. Dies muss jedoch im Spielbericht
besonders vermerkt werden. Die Spielerpassnummer ist anzugeben. Die jeweilige
BSG verpflichtet sich, den gültigen Spielerpass auf Anfrage unverzüglich der
Spartenleitung zur Überprüfung vorzulegen.
7. Mannschaftsaufstellung;
Spielberichte; Bälle
Jede
Mannschaft besteht mit Ausnahme der Disziplin Mixed grundsätzlich aus 3
Einzelspielern und 2 Doppelspielern. Eine Mixed – Mannschaft besteht aus 2
Einzel- und 4 Doppelspielern, die 1 Damen – Einzel, 1 Herren – Einzel und 2
Mixed – Doppel bestreiten. Die Einzelspieler dürfen nicht im Doppel eingesetzt
werden.
Vor Beginn des
Wettkampfes sind die Spieler namentlich entsprechend der Reihenfolge der
Mannschaftsmeldung in den Spielbericht einzutragen. Der Mannschaftsführer der
Gastmannschaft übergibt dem Gastgeber seine Mannschaftsaufstellung und dieser
überträgt die Namen in den Spielbericht, ohne seine vorher festgelegte
Aufstellung ändern zu dürfen.
Die im Spielbericht
eingetragenen Spieler müssen 15 Minuten vor Wettkampfbeginn anwesend sein.
Sind nicht alle drei Einzelspieler anwesend, so müssen die anwesenden
Einzelspieler nach oben aufrücken. Die Doppel sind in jedem Falle vorrangig zu
den Einzeln zu spielen.
Eine Änderung des
Spielberichtes ist nur mit Zustimmung der anderen Mannschaft möglich, wenn der
verspätet eintreffende Spieler spätestens 5 Minuten vor dem festgesetzten
Spieltermin spielbereit ist.
Nicht
ausgetragene Spiele aufgrund fehlender Spieler einer Mannschaft werden mit
6
: 0 ; 6 : 0
für die andere
Mannschaft gewertet. Fehlen Spieler beider Mannschaften für ein Spiel wird
dieses nicht in die Wertung
einbezogen.
Die Spielpaarungen
werden parallel auf 4 Plätzen ausgetragen.
Für den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers
wird, entsprechend der
Rechtsordnung, ein
Ordnungsgeld von 10,-- Euro erhoben.
Jede
Mannschaft hat pro Wettkampf 6 neue Bälle der vom DTB aktuell vorgeschriebenen
Marken für Damen/Herren bzw. Senioren/Seniorinnen oder der Marke Dunlop Turnier
zu stellen.
8. Einsatz von Ersatzspielern
Für die Disziplinen Herren und Herren
Senioren gibt es keine Ersatzspielregelung mehr, da alle infrage kommenden
Spieler in beiden Disziplinen gemeldet sein können (s. a. Punkt 5 der WSpO).
Ist für BSG’en mit mehr als einer
Mannschaft der jeweiligen in Punkt 3 WSpO genannten Disziplinen der Einsatz von
Ersatzspielern erforderlich, sind diese zunächst ab Platz 6 der
Mannschaftsaufstellung dieser Mannschaft einzusetzen. Ist darüber hinaus für
eine Mannschaft der Einsatz von Ersatzspielern notwendig, können alle für den
gleichen Wettbewerb gemeldeten Spieler eingesetzt werden. Jeder Spieler darf
jedoch nur in der für ihn gemeldeten Mannschaft und als Ersatzspieler
lediglich in einer einzigen höheren Mannschaft spielen. Die Reihenfolge
der Ersatz stellenden Mannschaft ist jedoch einzuhalten.
Ein Spieler, der insgesamt zum dritten
mal als Ersatz eingesetzt wird, spielt sich in dieser Mannschaft fest und ist
für die Mannschaft, für die er gemeldet war, nicht mehr spielberechtigt.
Ersatzspieler sind im Spielbericht als
solche zu kennzeichnen. Spieler der Disziplinen Herren / Herren Senioren dürfen
an demselben Spieltag in 2 Mannschaften eingesetzt werden. BSG’en mit mehr als
einer Mannschaft der jeweiligen in Punkt 3 WSpO genannten Disziplinen können in
Ausnahmefällen Spieler in ihrer Stammmannschaft und als Ersatz in einer
höherwertigen Mannschaft an demselben Spieltag einsetzen.
9.
Nichtantreten
Tritt eine Mannschaft zu einem
angesetzten Verbandsmeisterschaftsspiel nicht an, so werden alle Spiele mit
0
: 6 ; 0 : 6
als verloren gewertet.
Eine
Mannschaft gilt auch als nicht angetreten, wenn sie mit weniger als 3 Spielern,
4 Spielern in der Disziplin Mixed zum Wettkampf erscheint.
Für Nichtantreten wird nach der Rechtsordnung (RO) ein
Ordnungsgeld von
75,--
Euro ohne vorherige Absage, 25,-- Euro
bei rechtzeitiger Absage erhoben.
Die Absage ist rechtzeitig, wenn sie spätestens
am Tag vor dem Spiel telefonisch bei der Spartenleitung des BKV Köln und dem
Spartenleiter / Mannschaftsführer der anderen BSG erfolgt.
10. Spielwertung; Tabelle
Für den Stand in der
Tabelle der Gruppen wird nach Punkten gewertet. Jeder gewonnene Wettkampf zählt 2 Pluspunkte, jeder
verlorene Wettkampf wird mit 2 Minuspunkten gewertet. Bei einem Unentschieden
erhält jede Mannschaft 1 Pluspunkt.
Ist
in einem Spiel ( Einzel oder Doppel ) ein Satz nach Zeitablauf unentschieden,
oder noch nicht begonnen, so wird dieser Satz mit jeweils 0,5 Punkten gewertet.
Für die Wettkampfpunkte erfolgt eine analoge Anwendung dieser Regel. Bei
gleichen Punktverhältnissen von 2 oder mehr Mannschaften entscheidet die
Differenz der Wettkampfpunkte, dann Sätze, dann Spiele.
Sollte
sich dennoch keine Reihenfolge in der Tabelle ergeben, so findet ein
Entscheidungsspiel statt, wenn hierdurch Auf- oder Absteiger, ermittelt werden
müssen.
Auf- und Abstieg wird
– nach Bekannt werden der Mannschaftsteilnahme für die folgende Spielzeit – in
der Jahresspartenversammlung festgelegt.
11. Spielregeln
Die
Spieldauer beträgt, einschließlich 5 Minuten Einspielzeit maximal 90 Minuten.
Dies gilt auch dann, wenn durch frühere Beendigung des vorherigen Spieles mehr
Zeit zur Verfügung stünde.
Innerhalb dieser Zeit
werden 2 Sätze gespielt. Beim Stande von 6:6 in einem Satz wird TIE-BREAK
gespielt.
Sollten innerhalb
dieser Zeit 2 komplette Sätze nicht abgewickelt werden, so gilt der Spielstand
nach 90 Minuten. Der laufende Satz wird für den führenden Spieler als gewonnen
gewertet, wobei nur komplett gespielte Spiele gewertet werden.
Sollte
sich nach 2 Sätzen ein Gleichstand in den Sätzen ergeben, so erfolgt ein
TIE-BREAK nach alter Regel (bis 7 bei mindestens 2 Punkten Abstand). Dieser
TIE-BREAK wird jedoch nur gewertet wenn es innerhalb des Zeitlimits komplett
abgewickelt wird. Ansonsten erfolgt eine Punkteteilung.
12.
Spielabbruch; Ersatzspieler
Bricht
ein Einzelspieler ( Doppelspieler ) ein begonnenes Wettspiel vor dessen
Beendigung ab, oder wird das Wettspiel durch das Verschulden eines Spielers abgebrochen,
so werden die bis zum Abbruch von ihm/ihnen gewonnenen Spiele und Sätze
gewertet. Die zum Gewinn des Wettspieles noch erforderlichen Spiele bzw. Sätze
werden für den/die Gegner gewertet.
Ein
Spiel hat begonnen, wenn der erste Punkt erzielt worden ist. Ersatzspieler dürfen
nur in nicht begonnenen Spielen eingesetzt werden. Einem Ersatzspieler stehen
erneut 5 Minuten Einspielzeit zur Verfügung. Die Gesamtspielzeit verkürzt sich
hierdurch entsprechend.
13.
Spielberichte
Die
Berichterstattung erfolgt unter Benutzung der vom Sportausschuss zugelassenen
Formulare.
Der Spielbericht ist
von beiden Mannschaftsführern zu unterschreiben.
Der
Spielbericht ist in 3-facher Ausfertigung zu erstellen, davon erhalten die
Spielführer je ein Exemplar. Das Original ist in den jeweiligen Ordnern
"Sparte Tennis" in der Tennishalle abzuheften.
Die
im Spielplan erstgenannte Mannschaft (Heimmannschaft) ist für das
ordnungsgemäße Ausfüllen des Spielberichtes und die Ablage im Ordner der
Sparte Tennis verantwortlich. Liegt kein Spielbericht vor, bzw. kann nicht
nachgereicht werden, wertet die Spartenleitung das
Spiel mit
8
: 0 ; 8 : 0 ; 48 : 0
für die Gastmannschaft als gewonnen.
14. Spielplan
Die
im Spielplan festgelegten Termine sind bindend.
Eine
Verlegung des Spieles ist nur mit besonderer Genehmigung der Spartenleitung
zulässig. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung erforderlich.
Die
Spiele eines Wochenendes gelten, bezüglich des Einsatzes der Spieler, als 1
Spieltag!
15. Rechtsordnung
Die
Rechtsordnung ist Bestandteil dieser WSpO.
16. Gültigkeit der WSpO
Die
ursprüngliche WSpO wurde auf der Spartenversammlung am 10. 03.1998 beschlossen
und mit Rundschreiben 2/98 vom 23. 03.1998 bekannt gegeben.
Änderungen
wurden mit RS 1 / 02 vom 21. 2. 2002 bzw. RS 4 / 04 vom 1. 5. 2004 endgültig
beschlossen und treten mit Beginn der Winterrunde 2002 / 2003 ab dem 1. 10.
2002 bzw. mit Beginn der Winterrunde 2004 / 2005 ab dem 1. 10. 2004 in Kraft.
Änderungen
wurden mit RS 7 / 2007 vom 22. 12. 2007 bekannt gegeben und auf der
Jahresspartenversammlung 2008 endgültig verabschiedet. Sie gelten mit Beginn
der Winterrunde 2007 / 2008 ab dem 1. 10. 2007.
Änderungen
wurden mit RS 6 / 2011 bekannt gegeben. Die WSpO tritt zum 1. 10. 2011 in
Kraft.