3.
Turniere
4.
Verbandsmeisterschaften
des BKV Köln
8. Einsatz
von Ersatzspielern
11. Spielregeln
12. Spielabbruch;
Ersatzspieler
13. Spielberichte
14. Spielplan
15. Rechtsordnung
16. Gültigkeit der WSPO
Zweck der WSPO des BKV Köln ist es, einheitliche
Richtlinien für den Tennisspielbetrieb innerhalb des Kreisverbandes zu
schaffen. Die WSPO ist der Satzung des BKV Köln als Anhang zugeordnet, kann
jedoch durch Beschluss einer Spartenversammlung in einzelnen Punkten oder im
ganzen geändert werden. Anträge sind durch die Spartenleiter oder deren
Vertreter der einzelnen BSG'en spätestens 4 Wochen vor einer Versammlung
schriftlich zur Geschäftsstelle einzureichen. Anträge können auch von der
Spartenleitung Tennis im BKV Köln eingereicht werden.(Versammlung mind. 1 mal
jährlich).
Die BSG' en sind verpflichtet einen Teilnehmer
zu entsenden. Bei Nichtteilnahme wird ein Ordnungsgeld entsprechend der
Rechtsordnung festgesetzt. Weitere Versammlungen finden nach Bedarf bzw. auf
Antrag von mind. 5 BSG'en statt.
Die WSPO des BKV gilt für alle Wettspielveranstaltungen des
Kreisverbandes Köln. Die Regeln der WSPO müssen befolgt werden.
a) die Wettspielordnung des DTB,
b) die Spielregeln des DTB,
soweit
die WSPO des BKV Köln nichts anderes bestimmt.
Kategorien
von Tennisspielerinnen und Tennisspielern.
Spielleitende Stelle zur Beaufsichtigung des Spielbetriebes
im BKV Köln ist die Spartenleitung Tennis des BKV Köln.
Voraussetzung für die Spielberechtigung eines
Spielers ist die Mitgliedschaft seiner BSG/SG im BKV Köln. Während der
Verbandsspiele des BKV Köln ( Winterrunde/ Pokalturnier ) darf ein Spieler nur
für eine BSG Rundenspiele bestreiten.
Spielberechtigt sind alle Spieler, die bis zum
Meldetermin ( wird jeweils von der Spartenleitung festgelegt ) des laufenden
Spieljahres einen gültigen Spielerpass des BKV Köln vorweisen können. Anträge
sind, unter Verwendung der Passantragsformulare, an die Passstelle des BKV
Köln zu richten.
Die Spielerlaubnis beginnt mit Eingang des Antrages bei
der Geschäftsstelle des BKV Köln. Die Startberechtigung für Turniere etc.
richtet sich nach den jeweiligen Meldeterminen
Wenn bis zum
Der BKV erkennt als offizielle Turniere an :
a) Verbandsrunden Damen /
Herren / Seniorinnen /Senioren
b) Ranglistenturniere
c)
Vergleichskämpfe auf Bezirks- und Landesebene
d)
Pokalturniere
Die Verbandsspiele werden zur Zeit in folgenden Wettbewerben
ausgeführt :
a)
Damen
b)
Herren
c) Seniorinnen
Falls weniger als 5 Mannschaften für die Damenklasse melden
findet diese Runde nicht statt.
d) Senioren
Die Spieler zu c) und d) müssen bei Beginn der Winterrunde das
40. Lebensjahr vollendet haben, d.h. sie müssen 40 Jahre alt sein.
Jeder
Verein, der Mitglied im BKV ist, kann an den Verbandsrunden teilnehmen.
Ausnahmsweise
können auch aus benachbarten Kreisverbänden Mannschaften an den Turnieren etc.
des BKV Köln teilnehmen. Der andere Kreisverband muss schriftlich das
Einverständnis hierzu erklären. Die Spieler müssen Pässe des BKV Köln besitzen.
Zur
Teilnahme melden die Vereine Ihre Mannschaften auf den vom BKV vorgesehenen
Formularen. Mit Abgabe der Meldung unterwirft sich der Verein dieser WSPO und
allen Ergänzungsbestimmungen, die jeweils bekannt gegeben werden.
Die Startgebühren werden vom BKV Köln, nach Festsetzung durch die
Spartenleitung, in Rechnung gestellt ( s. Abgabenordnung des BKV Köln ).
Für die Verbandsspiele - Winterhallenrunde - muss der Verein
seine Spieler mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Spielerpassnummer in der
Reihenfolge der Spielstärke mit Ersatzspielern melden. Der Mannschaftsführer
und dessen Vertreter sind namentlich zu benennen. Die Mannschaftsmeldungen
können beliebig viele Namen enthalten.
Jeder Spieler darf nur für eine BSG, in der er Mitglied
ist, und nur in einer Mannschaft gemeldet sein. Nicht gemeldete Spieler sind
nicht spielberechtigt. Dies gilt auch wenn Sie im Besitz eines Spielerpasses
sind. Nachmeldungen sind bis 14 Tage vor Beginn der Winterrunde bzw.
entsprechend der Turnierausschreibung möglich.
Lässt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler
teilnehmen, so wird dieses Spiel mit
0
: 6 ; 0 : 6
als
verloren gewertet. Dies gilt auch, wenn die Mannschaftsaufstellung nicht entsprechend
der Mannschaftsmeldung erfolgt.
6.
Prüfen der Spielberechtigung
Vor Beginn des Spieles haben die Mannschaftsführer
unaufgefordert die Spielerpässe der Spieler vorzulegen und gegenseitig zu
prüfen.
Als Spielerausweis gilt
grundsätzlich der Spielerpass des BKV Köln.
Sollte ein Spieler am Spieltag
seinen Spielerausweis nicht vorlegen können, so kann er sich mit dem
Personalausweis o. ä. ausweisen. Dies muss jedoch im Spielbericht besonders
vermerkt werden. Die Spielerpassnummer ist anzugeben. Die jeweilige BSG
verpflichtet sich, den gültigen Spielerpass unverzüglich der Spartenleitung zur
Überprüfung vorzulegen.
7. Mannschaftsaufstellung;
Spielberichte; Bälle
Jede Mannschaft besteht grundsätzlich aus 3
Einzelspielern und 1 Doppel. Die Einzelspieler dürfen nicht im Doppel
eingesetzt werden.
Vor Beginn des Wettkampfes sind die Spieler namentlich
entsprechend der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung in den Spielbericht
einzutragen. Der Mannschaftsführer der Gastmannschaft übergibt dem Gastgeber
seine Mannschaftsaufstellung und dieser überträgt die Namen in den
Spielbericht, ohne seine vorher festgelegte Aufstellung ändern zu dürfen.
Die im Spielbericht eingetragenen Spieler müssen 15 Minuten vor
Wettkampfbeginn anwesend sein. Sind nicht alle drei Einzelspieler anwesend, so
müssen die anwesenden Einzelspieler nach oben aufrücken. Das Doppel ist in
jedem Falle vorrangig zu den Einzeln zu spielen.
Eine Änderung des Spielberichtes ist nur mit Zustimmung der
anderen Mannschaft möglich, wenn der verspätet eintreffende Spieler spätestens
5 Minuten vor dem festgesetzten Spieltermin spielbereit ist.
In diesen Fällen wird das dritte Einzel und
evtl. auch das zweite Einzel mit
6
: 0 ; 6 : 0
für die andere Mannschaft gewertet.
Die Reihenfolge der Spielpaarungen werden, wenn ausnahmsweise
nicht auf 4 Plätzen parallel gespielt wird, in folgender Reihenfolge
bestritten:
1. Einzel vor 2. Einzel und 3. Einzel
danach Doppel
Die Mannschaftsführer dürfen ausnahmsweise eine andere Spielfolge
vereinbaren. Bei dieser Spielansetzung müssen die in der "2.Runde" angesetzten
Spieler max. 1 Stunde nach Beginn des ersten Spieles spielbereit in der Halle
anwesend sein.
Für
den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers wird, entsprechend der
Rechtsordnung ein Ordnungsgeld von 10,-- Euro erhoben.
Jede Mannschaft hat pro Wettkampf 6 neue Bälle
der vom DTB aktuell vorgeschriebenen Marken für Damen / Herren bzw. Seniorinnen
/ Senioren oder der Marke Dunlop Turnier zu stellen.
8.
Einsatz von Ersatzspielern
Ist
für eine Mannschaft der Einsatz von Ersatzspielern erforderlich, sind diese zunächst
ab Platz 6 der Mannschaftsaufstellung dieser Mannschaft einzusetzen. Ist
darüber hinaus für eine Mannschaft der Einsatz von Ersatzspielern notwendig,
können alle für den gleichen Wettbewerb gemeldeten Spieler eingesetzt werden.
Jeder Spieler darf jedoch nur in der für ihn gemeldeten Mannschaft und als Ersatzspieler
lediglich in einer einzigen höheren Mannschaft spielen. Die Reihenfolge
der Ersatz stellenden Mannschaft ist jedoch einzuhalten.
Für
den Einsatz von Ersatzspieler aus Senioren-/Seniorinnenmannschaften in Herren-/Damenmannschaften
gilt sinngemäß das in Absatz 1 Gesagte.
Für
den Einsatz von Ersatzspielern aus Herren-/Damenmannschaften in
Senioren-/Seniorinnenmannschaften gilt sinngemäß das in Absatz 1 Gesagte.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Spieler das 40. Lebensjahr vor Beginn der
Wintersaison vollendet hat. Ersatzspieler aus ersten Herrenmannschaften
der Disziplin HERREN, Gruppe A, in Seniorenmannschaften müssen vor
den Spielern der Seniorenmannschaft, ihrer Meldefolge entsprechend, eingesetzt
werden.
Ein
Spieler der insgesamt zum dritten Mal als Ersatz eingesetzt wird, spielt sich
in dieser Mannschaft fest und ist für die Mannschaft, für die er gemeldet war,
nicht mehr spielberechtigt.
Ersatzspieler
sind im Spielbericht als solche zu kennzeichnen. Ein Spieler darf an demselben
Spieltag nur in 1 Mannschaft eingesetzt werden.
Tritt
eine Mannschaft zu einem angesetzten Verbandsmeisterschaftsspiel nicht an, so
werden alle Spiele mit
0 : 6 ; 0 : 6
als
verloren gewertet.
Eine Mannschaft gilt auch als nicht angetreten,
wenn sie mit weniger als 3 Spielern zum Wettkampf erscheint.
Für Nichtantreten
wird nach der Rechtsordnung ein Ordnungsgeld von
a) 75,-- Euro ohne vorherige Absage
b) 25,-- Euro bei rechtzeitiger Absage
erhoben.
Die
Absage hat spätestens am Mittwoch vor dem Spieltag telefonisch bei der Spartenleitung
des BKV Köln und dem Spartenleiter der anderen BSG zu erfolgen. Es ist auf
jeden Fall ein schriftliche Absage, mit Angabe des Grundes, an die Geschäftsstelle
des BKV Köln, Haus des Kölner Sports, Ulrich-Brisch-Weg 1, 50858 Köln, einzureichen.
10.
Spielwertung; Tabelle
Für den Stand in der Tabelle der Gruppen wird nach Punkten
gewertet. Jeder gewonnene Wettkampf zählt 2 Pluspunkte, jeder verlorene
Wettkampf wird mit 2 Minuspunkten gewertet. Bei einem Unentschieden erhält jede
Mannschaft 1 Pluspunkt.
Ist in einem Spiel ( Einzel oder Doppel ) ein
Satz nach Zeitablauf unentschieden, oder noch nicht begonnen, so wird dieser
Satz mit jeweils 0,5 Punkten gewertet. Für die Wettkampfpunkte erfolgt eine
analoge Anwendung dieser Regel. Bei gleichen Punktverhältnissen von 2 oder mehr
Mannschaften entscheidet die Differenz der Wettkampfpunkte, dann Sätze, dann
Spiele.
Sollte sich dennoch keine
Reihenfolge in der Tabelle ergeben, so findet ein Entscheidungsspiel statt, wenn
hierdurch Auf- oder Absteiger, ermittelt werden müssen.
Es steigen in den Herrenklassen grundsätzlich 2 Mannschaften in
die nächste Gruppe auf bzw. in die untere Gruppe ab. Bei den Damenklassen
steigt grundsätzlich eine Mannschaft auf oder ab.
11.
Spielregeln
Die Spieldauer beträgt, einschließlich 5
Minuten Einspielzeit maximal 90 Minuten. Dies gilt auch dann, wenn durch
frühere Beendigung des vorherigen Spieles mehr Zeit zur Verfügung stünde.
Innerhalb dieser Zeit werden 2 Sätze gespielt. Beim Stande von 6
: 6 in einem Satz wird TIE-BREAK gespielt.
Sollten innerhalb dieser Zeit 2 komplette Sätze nicht abgewickelt
werden, so gilt der Spielstand nach 90 Minuten. der laufende Satz wird für den
führenden Spieler als gewonnen gewertet, wobei nur komplett gespielte Spiele
gewertet werden.
Sollte sich nach 2 Sätzen ein Gleichstand in
den Sätzen ergeben, so erfolgt ein TIE-BREAK (nach alter Regel bis 7, bei
mindestens 2 Punkten Abstand). Dieser TIE-BREAK wird jedoch nur gewertet wenn
es innerhalb des Zeitlimits komplett abgewickelt wird. Ansonsten erfolgt eine
Punkteteilung.
12. Spielabbruch;
Ersatzspieler
Bricht ein Einzelspieler ( Doppelspieler ) ein begonnenes
Wettspiel vor dessen Beendigung ab, oder wird das Wettspiel durch das
Verschulden eines Spielers abgebrochen, so werden die bis zum Abbruch von
ihm/ihnen gewonnenen Spiele und Sätze gewertet. Die zum Gewinn des Wettspieles
noch erforderlichen Spiele bzw. Sätze werden für den/die Gegner gewertet.
Ein Spiel hat begonnen, wenn der erste Punkt
erzielt worden ist. Ersatzspieler dürfen nur in nicht begonnenen Spielen
eingesetzt werden. Einem Ersatzspieler stehen erneut 5 Minuten Einspielzeit
zur Verfügung. Die Gesamtspielzeit verkürzt sich hierdurch entsprechend.
13. Spielberichte
Die Berichterstattung erfolgt unter Benutzung
der vom Sportausschuss zugelassenen Formulare.
Der Spielbericht ist von beiden Mannschaftsführern zu
unterschreiben.
Der Spielbericht ist in 3-facher Ausfertigung
zu erstellen, davon erhalten die Spielführer je ein Exemplar. Das Original ist
in den jeweiligen Ordnern "Sparte Tennis" in der Tennishalle
abzuheften.
Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft ist
für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Spielberichtes und die Ablage im Ordner
der Sparte Tennis verantwortlich. Liegt kein Spielbericht vor, bzw. kann nicht
nachgereicht werden, wertet die Spartenleitung das
Spiel
mit
8
: 0 ; 8 : 0 ; 48 : 0
für
die Gastmannschaft als gewonnen.
14.
Spielplan
Die im Spielplan festgelegten Termine sind
bindend.
Eine Verlegung des Spieles ist nur mit besonderer
Genehmigung der Spartenleitung zulässig. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag
mit Begründung erforderlich.
Die Spiele eines Wochenendes gelten, bezüglich
des Einsatzes der Spieler, als 1 Spieltag !
15. Rechtsordnung
Die Rechtsordnung ist Bestandteil dieser WSPO.
16. Gültigkeit
der WSPO
Die
ursprüngliche WSPO wurde auf der Spartenversammlung am
Änderungen
wurden mit Rundschreiben 1 / 02 vom
Änderungen wurden mit RS 7 / 2007
beschlossen und auf der Jahresspartenversammlung 2008 endgültig verabschiedet.
Sie treten mit der Spielzeit 2007 / 2008 ab