Stand: Oktober 2008
Die Wettspielordnung
Zweckbestimmung
§ 1
Zweck der Wettspielordnung des BKV-Köln e.V. ist es, einheitliche Richtlinien für den Tischtennis-Wettspielbetrieb
innerhalb des Kreisverbandes zu schaffen.
Sie ist als Ergänzung zur Wettspielordnung des DTTB zu sehen und beinhaltet hiervon abweichende -für den
Betriebssport maßgebende- Regelungen.
Für den gesamten Spielbetrieb gelten die internationalen Regeln und Bestimmungen, soweit in Ausnahmefällen keine
andere Regelung festgelegt worden ist.
Anträge auf Änderung der Wettspielordnung des BKV-Köln e.V. sind bei der Spartenleitung bis vier Wochen vor
dem Termin der Spartenversammlung schriftlich einzureichen und zu begründen.
Einzel-Wettbewerbe
§ 2
A Teilnahmebedingungen
Jedes Jahr findet eine Einzelmeisterschaft des BKV-Köln e.V. statt. Veranstalter ist der BKV-Köln e.V., Sparte
Tischtennis. Teilnehmen können alle Mitglieder einer dem BKV-Köln e.V. angeschlossenen Betriebssportgemeinschaft,
die im Besitz eines gültigen Spielerpasses sind.
B Turnierklassen
Die Spartenleitung legt die zur Austragung gelangenden Turnierklassen fest und gibt die Turnierausschreibung durch
Rundschreiben bekannt.
C Spielberechtigung
Spielberechtigt sind die Teilnehmer in der Turnierklasse, die ihrer auf dem Spielerpass eingetragenen Spielstärke
entspricht. Im Doppel sind -bei unterschiedlicher Spielstärke- die Spieler in der Turnierklasse startberechtigt,
die der Spielstärke des höher eingestuften Spielers entspricht.
Mannschafts-Wettbewerbe
§ 3
Mannschafts-Wettbewerbe werden in Form von Punkt- und Pokalspielen ausgerichtet.
Alle Spiele, die mit 4-er Mannschaften zur Austragung gelangen, werden durchgespielt.
Die Spiele mit 4-er Mannschaften werden nach dem Dietze-Paarkreuz-System (vgl. Anhang Anlage 2) ausgetragen.
Die Spiele mit 3-er Mannschaften finden nach nach dem Swaythling-Cup-System (vgl. Anhang Anlage 3) statt.
Punktspielrunde
§ 4
A Mannschaftsstärke
In einer 4-er Mannschaft können bis zu acht Spieler mitwirken. Hierbei können alle Spieler im Einzel oder im
Doppel eingesetzt werden.
B Spielsystem
Die Punktspielrunden werden in Vor- und Rückrunde "Jeder gegen Jeden" ausgetragen.
C Staffeleinteilung für die Vorrunde
Die Staffeleinteilung erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresergebnisses der Punktspielrunde.
Grundsätzlich steigen hierbei die zwei erstplazierten Mannschaften in die nächst höhere Spielstaffel auf, bzw. die beiden
Letzten steigen ab. Sind in der Mannschaftsspielstärke gegenüber dem Vorjahr wesentliche Veränderungen eingetreten
(Verstärkung oder Abgang starker Spieler), so wird auch dieses bei der Staffeleinteilung berücksichtigt.
Die Mannschaften werden nach einem Punktsystem eingeordnet.
S-Spieler = 10 Punkte
A-Spieler = 6 Punkte
B-Spieler = 3 Punkte
C-Spieler = 1 Punkt.
Die Spieler 1-4 der aktuellen Mannschaftsmeldung ergeben in der Addition eine Summe, die für die Zuordnung in der
entsprechenden Spielstaffel zu Grunde gelegt wird.
Die Einteilung in Staffeln wird zu jeweils acht Mannschaften vorgenommen. Ist die Staffeleinteilung auf diese Weise
bis zur untersten Spielklasse nicht möglich, wird die Eingruppierung in der/den Spielklasse(n) den sportlichen
Erfordernissen des Spielsystems angepasst.
D Punktgleichheit in der Abschlusstabelle
Besteht Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Mannschaften, so entscheidet über die Reihenfolge das
Spielverhältnis. Ist auch dieses gleich, dann entscheidet der direkte Vergleich.
Pokalspielrunde
Spielsystem
§ 5
Es werden 3-er Pokal-Wettbewerbe für die Spielklassen "S", "A", "B" und "C" ausgeschrieben.
Gespielt wird -je nach Meldeergebnis- in Vor- und Endrunden.
Die Gruppenauslosung erfolgt öffentlich durch die Spartenleitung. Hierbei werden die ausrichtenden Betriebssport-
gemeinschaften gesetzt.
Spielereinstufung
§ 6
Jeder Spieler wird in einer seiner Spielstärke entsprechenden Leistungsgruppe eingestuft. Hierbei wird unterschieden
zwischen "S"-, "A"-, "B"- und "C"-Klasse. Diese Spielstärke wird in seinem Spielerpass eingetragen.
Die Spartenleitung kann in Verbindung mit dem Sportausschuss jederzeit eine Umstufung eines Spielers hinsichtlich
seiner Spielstärkevornehmen.
Die Umstufung wird durch Rundschreiben bekanntgegeben.
Die Betriebssportgemeinschaft hat dann unverzüglich die Eintragung der Spielstärke im Spielerpass zu ändern.
Mannschaftsmeldung
§ 7
Vor Beginn jedes Mannschafts-Wettbewerbs ist für jede Mannschaft, die in den Spielbetrieb aufgenommen werden soll,
eine formgebundene Mannschaftsmeldung (vgl. Anhang Anlage 1) in doppelter Ausfertigung vorzulegen.
Der jeweilige Meldeschluss wird von der Spartenleitung durch Rundschreiben bekanntgegeben.
Eine Ausfertigung der Mannschaftsmeldung erhält die Betriebssportgemeinschaft mit Genehmigungsvermerk der
Spartenleitung zurück. Nicht der Wettspielordnung entsprechende Mannschaftsmeldungen werden durch die
Spartenleitung berichtigt. Nach dem Meldeschluss sind während der gesamten Spielsaison Spielernachmeldungen
und Mannschaftsummeldungen nicht gestattet.
Nach schriftlicher Begründung kann die Spartenleitung Ausnahmeregelungen genehmigen.
§ 8
Für erstmals gemeldete Spieler hat die Betriebssportgemeinschaft das Passantragsformular mit Angaben zur Spielstärke
wahrheitsgemäß auszufüllen und bis zum Meldeschluss abzugeben.
Liegt dieses Formular nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt bei Meldeschluss vor, ist der betroffene Spieler für
den gemeldeten Mannschafts-Wettbewerb nicht teilnahmeberechtigt und wird von der Spartenleitung im Mannschafts-
meldeformular gestrichen.
§ 9
Alle Spieler einer Betriebssportgemeinschaft sind grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Spielstärke zu melden, d.h. "S"
muss vor "A", "A" muss vor "B" und "B" muss vor "C" spielen.
Eine Ausnahmeregelung kann die Spartenleitung nach Anhörung des Sportausschusses beschließen.
Entsprechende Anträge sind bei Einreichung des Mannschaftsmeldeformulars schriftlich unter Angabe von Gründen zu
stellen. Eine Ausnahmeregelung gilt längstens für die Dauer eines Spieljahres. Sie muss daher jährlich neu beantragt
werden, auch wenn die Umstände, die zur Erteilung einer Ausnahmeregelung geführt haben, unverändert vorliegen.
Ersatzspieler
§ 10
Die Mitwirkung eines Spielers einer übergeordneten Mannschaft in einer tiefer eingruppierten Mannschaft ist nicht
zulässig. Spieler unterer Mannschaften dürfen in übergeordneten Mannschaften im Laufe der Vorrunde und/oder
der Endrunde bis zu dreimal als Ersatzspieler eingesetzt werden.
Fallen Spieler aus, so brauchen die an tieferer Position gemeldeten Spieler nicht nachrücken.
Werden Ersatzspieler unterer Mannschaften eingesetzt, müssen -sofern diese Ersatzspieler keine höhere
Spielstärkeneinstufung haben- nach den Mannschaftsspielern eingereiht werden.
Ein Spieler darf am gleichen Spieltag zeitgleich in 2 Mannschaften eingesetzt werden.
Die Mitwirkung eines Ersatzspielers nur im Doppel, gilt nicht als Einsatz.
§ 11
Spieler ausgeschiedener Mannschaften sind für die laufende Punktspielserie in untergeordneten Mannschaften nicht
mehr spielberechtigt.
Spielansetzung
§ 12
Die Termingestaltung obliegt der Spartenleitung.
Die Spielwoche geht von montags bis freitags einer Kalenderwoche.
Die Spielansetzung für die Punktspielrunde erfolgt durch die Spartenleitung aufgrund des im Mannschaftsmelde-
formular (vgl. Anhang Anlage 1) genannten Spieltags und Spielbeginns. Sie wird durch Übersendung eines Spielplans
(staffelweise) schriftlich vor Beginn von Vor- bzw. Endrunde bekanntgegeben.
§ 13
Sind innerhalb einer Mannschaft zwei oder mehr Spieler im Mannschaftsmeldeformular als Wechselschicht-Tätige
gekennzeichnet, erfolgt durch die Spartenleitung für diese Mannschaft -abgesehen von der Spielwoche- keine
Terminvorgabe. Die, die Ausnahmeregelung für Wechselschicht-Tätige beanspruchende Betriebssportgemeinschaft
übernimmt die Verpflichtung, mit allen Ihren Spielpartnern (Heim- und Auswärtsspiele) die Terminabsprache
durchzuführen. Hierbei ist die vorgegebene Spielwoche soweit als möglich einzuhalten.
Der vereinbarte Spielplan für die gesamte Vor- bzw. Endrunde ist der Spartenleitung bis zum Ablauf der ersten
Spielwoche in Schriftform zu übersenden.
§ 14
Spielverlegungen sind zulässig, soweit der Spielpartner bis spätestens an dem Werktag, der dem Spieltag vorausgeht,
unterrichtet wird.
Ausgenommen sind im Spielplan festgelegte Montags-Termine.
Ein angesetztes Spiel darf von einer Betriebssportgemeinschaft jedoch nur einmal abgesagt werden.
Vorverlegungen und Spielverlegungen innerhalb der Spielwoche sowie Verschiebungen der Spielbeginnzeit sind
zwischen den Spielpartnern einvernehmlich zu regeln.
Alle sonstigen Spielverlegungen sind der Spartenleitung unverzüglich zur Kenntnis zu geben.